Ausländische Investmentfonds
Informationen des Bundesamtes für
Finanzen Allgemeines
Die Besteuerung der Erträge aus Anteilen an ausländischen
Investmentgesellschaften richtet sich nach dem Auslandinvestment-Gesetz
(AuslInvestmG) (PDF 186 KB).
Das Bundesamt für Finanzen (BfF) hat nach § 5 Abs. 1 Nr.
4 des Finanzverwaltungsgesetzes die Aufgabe, diese Erträge nachzuprüfen bzw. zu
ermitteln.
Ausländische Investmentgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 1
AuslInvestmG werden für die Besteuerung in drei Gruppen eingeteilt. Die Zuordnung der
Fonds zu den einzelnen Gruppen ist entscheidend für die Ermittlung der steuerpflichtigen
Erträge.
registrierte Investmentvermögen
Zu dieser Gruppe gehören alle Fonds, die zum öffentlichen
Vertrieb in Deutschland zugelassen worden sind (§ 17 Abs. 3 Nr. 1 a AuslInvestmG). Eine
Liste dieser Fonds ist beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Auf den
Web-Seiten unter der Rubrik: sonstige Veröffentlichungen) erhältlich.
Ebenfalls zu dieser Gruppe gehören Fonds, deren Anteile an
einer deutschen Börse zum amtlichen Handel oder zum geregelten Markt zugelassen sind und
die einen steuerlichen Vertreter gegenüber dem BfF bestellt haben (§ 17 Abs. 3 Nr. 1 b
AuslInvestmG). Liste dieser Fonds (PDF 8 KB).
Die Ermittlung der Erträge aus Anteilen an diesen Fonds
erfolgt nach § 17 Abs. 1 AuslInvestmG, wenn die übrigen in § 17 Abs. 3 AuslInvestmG
genannten Voraussetzungen erfüllt worden sind.
nichtregistrierte Investmentvermögen
Zu dieser Gruppe gehören alle Fonds, bei denen die
Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 AuslInvestmG nicht vorliegen und die gegenüber dem BfF
einen steuerlichen Vertreter bestellt haben (§ 18 Abs. 2 AuslInvestmG). Liste dieser Fonds (PDF 51 KB).
Die Erträge aus Anteilen an diesen Fonds werden nach § 18
Abs. 1 AuslInvestmG ermittelt.
alle übrigen ausländischen Investmentvermögen
Die Erträge aus Fonds, die weder zur ersten Gruppe noch
zur zweiten Gruppe gehören, werden nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG ermittelt, sofern es
sich - wie vorher bereits erwähnt - um ausländische Investmentvermögen im Sinne des §
1 Abs. 1 AuslInvestmG handelt.
Veröffentlichungen im BStBl
Die für die steuerliche Erfassung maßgebenden Erträge
aus ausländischen Investmentanteilen werden vom Bundesamt für Finanzen im
Bundessteuerblatt (BStBl) bekannt gegeben.
Fundstellen
für die steuerlichen Werte von 1969 bis 1995
| Jahr |
Schreiben vom |
Fundstelle |
| 1996 |
03.08.1998(PDF 432 KB) |
BStBl. 1998 I S.1046 (Nr. 16) |
| 1996 |
27.05.1999(PDF 232 KB) |
BStBl. 1999 I S.548 (Nr. 11) |
| 1997 |
12.8.1999 (PDF 273 KB) |
BStBl. 1999 I S.728 (Nr. 15) |
| 1997 |
29.02.2000 (PDF 204 KB) |
BStBl. 2000 I S.376 (Nr. 5) |
| 1998 |
27.09.2000 (PDF 415 KB) |
BStBl. 2000 I S.1256 (Nr. 17) |
Maßgeblich sind die veröffentlichten Werte im
Bundessteuerblatt.
Das Bundessteuerblatt kann beim Stollfuß
Verlag Bonn GmbH & Co. KG, Postfach 24 28, 53014 Bonn gegen Entgelt bestellt
werden.
Hinweis zu den Veröffentlichungen
Den Veröffentlichungen des Bundesamtes für Finanzen
hinsichtlich der Erträge aus ausländischen Investmentfonds kommt keine
Bindungswirkung zu (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7.4.1992, BStBl. 1992 II
S.786, 789). Es handelt sich lediglich um eine Hilfe des Bundesamtes für Finanzen bei der
Aufklärung und Feststellung von Auslandssachverhalten. |