Personalwesen
- Greencard
(Quelle: http://www.arbeitsamt.de ) Zur Deckung eines aktuellen, vorübergehenden Bedarfs an
hochqualifizierten Fachkräften der Informations- und Kommunikationstechnologie kann bis
zu 20.000 Ausländern mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Wohnsitz in
Ländern außerhalb der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraumes eine
Arbeitserlaubnis für längstens 5 Jahre erteilt werden. Dies gilt auch für ausländische
Studenten deutscher Hochschulen oder Fachhochschulen nach erfolgreichem Abschluss
eines Studiums mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Informations- und
Kommunikationstechnologie.
Verfügen ausländische Bewerber nicht über einen
entsprechenden Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, so können auch sie
eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn ihnen aufgrund ihrer hervorragenden Fachkenntnisse
ein Jahresgehalt von mindestens 100.000,-- DM brutto garantiert wird. Der Abschluss
eines schriftlichen Arbeitsvertrages in einer für den Arbeitnehmer verständlichen
Sprache ist erforderlich.
Bei Bewerbern, die nicht über deutsche Sprachkenntnisse
verfügen, reichen gute Englischkenntnisse aus.
Gesucht werden Arbeitnehmer in den Berufen der
Informations- und Kommunikationstechnologie, so zum Beispiel für
Beschäftigungen als
- System-, Internet- und Netzwerkspezialist,
- Software-, Multimedia-Entwickler und Programmierer,
- Entwickler von Schaltkreisen und IT-Systemen und
- Fachkraft für IT-Consulting.
Seit 1. August 2000 ist die für die Zulassung der
Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt erforderlichen Rechtsänderungen in Kraft treten.
Die erstmalige Arbeitserlaubnis kann dann bis zum 31.07.2003 beantragt werden.
Arbeitserlaubnisse dürfen grundsätzlich nur erteilt
werden, wenn bevorrechtigte Arbeitnehmer auf dem gemeinsamen EU/EWR-Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung stehen. Daher wird den Arbeitgebern geraten, ihren Personalbedarf -
falls nicht schon geschehen - dem Arbeitsamt zu melden, um nach Inkrafttreten der
Rechtsänderung zügig mit der Erteilung der Arbeitserlaubnisse beginnen zu können.
- weiter zu Infos BMA -
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