Die Auswirkungen - auf Banken und Sparkassen
Die deutsche
"Bankenlandschaft" ist durch private und öffentlich-rechtliche Institute
gekennzeichnet - zu letzteren zählen z.B. Sparkassen, Landesbanken. Die Unterschiede
sollen hier nicht näher erläutert werden, da sie dem Grunde nach auf die weiteren
Betrachtungen keinen erheblichen Einfluss haben und öffentlich-rechtliche Institute
ebenso wie die privaten Institute nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten in den Märkten
agieren - dies ist gerade vor dem Hintergrund von Basel II von einiger Wichtigkeit.
Zu den wesentlichen
Bankgeschäften gehören:
Kreditgeschäft:
Vergabe von Krediten
Einlagegeschäft:
Entgegennahme von Einlagen sowie Ausgabe von Schuldverschreibungen
Abwicklung des
Zahlungsverkehrs
Effektengeschäft:
Kauf, Verkauf und Verwahrung von Wertpapieren für Kunden sowie Beteiligung an
Wertpapieremissionen
Devisengeschäft:
Handel mit fremden Währungen
Für all diese
Leistungen verrechnen die Institute Gebühren o.ä. und sind darauf bedacht einen
größtmöglichen Ertrag zu erzielen - sie handeln somit wie ein nach
erwerbswirtschaftlichen Prinzipien agierendes Unternehmen.
Die Anwendung und
konsequente Umsetzung von Basel II verursacht den Banken und Sparkassen in vielen
Bereichen höhere Kosten, darüber hinaus werden neue Kosten hinzu kommen. Die
nachfolgenden exemplarischen Beispiele sollen dies verdeutlichen:
Wollen Banken und
Sparkassen interne Ratingverfahren anwenden - und davon ist sehr sicher auszugehen - so
müssen sie bestimmten vorgegebenen Anforderungen genügen und sich diese Verfahren von
den Aufsichtsinstanzen genehmigen lassen. Banken und Sparkassen sind daher z.B. gezwungen
ihre Risikosysteme grundlegend zu verändern und anzupassen. Dies wird den
Banken/Sparkassen sehr hohe Kosten verursachen, da in den Rechenzentren zumeist neue
Anwendungen installiert werden müssen.
Diese neu
einzusetzende Software ratet natürlich nicht von allein, sondern muss von Personal (z.B.
Administratoren, Firmenkundenbetreuern) mit entsprechenden Daten ausgestattet und versorgt
werden. In der Konsequenz bedeutet das, dass die vorhandenen Mitarbeiter entsprechend zu
qualifizieren sind - darüber hinaus wird es auch nötig sein neues Personal
einzustellen.
Der Baseler
Ausschuss führt hinsichtlich der Mitarbeiterqualifikation aus:
"Alle für
den Rating-Prozess verantwortlichen Mitarbeiter sollten über eine entsprechende
Qualifikation und Ausbildung verfügen und geschult werden. Das Management muss diesen
Kontrollfunktionen genügend qualifizierte Ressourcen zuweisen. Mitarbeiter, die für die
Zuordnung oder Überprüfung von Ratings verantwortlich sind, sollten ausreichende
Schulungen erhalten, um eine gleich bleibende Qualität und Genauigkeit der Ratings zu
gewährleisten."
Auch in diesem
Bereich werden die Institute mit zum Teil sehr hohen Erst-Aufwendungen konfrontiert sein.
Die kontinuierlich durchzuführende Fort- und Weiterbildung wird für hohe laufende Kosten
sorgen.
Genau wie
erwerbswirtschaftlich operierende Unternehmen werden die Institute gezwungen sein, diese
Kosten an die Kreditnehmer weiterzugeben. Abzuwarten bleibt, ob dies offen geschieht oder
ob diese Kosten Bestandteil von Zinsen oder anderweitigen Gebühren werden.
Neben diesen
beispielhaft angeführten Bereichen haben die Vorschläge des Baseler Ausschusses für
Bankenaufsicht Auswirkungen in weiteren Bereichen, z.B. Berichtswesen an die
Aufsichtsinstanzen, was wiederum zusätzliche Kosten verursachen wird oder für
Kostensteigerungen sorgt.
Zusammenfassend kann
festgestellt werden, dass die Einführung von Basel II für Banken und Sparkassen sehr
kostenintensiv wird und eine Vielzahl dieser Kosten gerade an mittelständische
Unternehmen weitergereicht werden dürften.
Der nächste
Abschnitt beschreibt, wie gerade private Banken schon jetzt auf Basel II im Zusammenhang
mit der Finanzierung mittelständischer Unternehmen reagieren. |