Die Auswirkungen - auf Unternehmen
Im Zusammenhang mit
den Vorschlägen zur Neuregelung der Eigenkapitalunterlegung von Banken steht fest, dass
dies für eine nachhaltige Veränderung in der Zusammenarbeit von Banken / Sparkassen und
Unternehmen sorgen wird.
Die Unternehmen
müssen sich vor allem darauf einstellen, dass sie sich zukünftig einem Ratingverfahren
nach angelsächsischem Muster unterziehen müssen, welches sie sehr intensiv und
detailliert prüft.
Rating an sich ist
nichts Neues, da dies schon seit Jahren von Kreditinstituten praktiziert wird - dies aber
oftmals von gerade mittelständischen Unternehmen gar nicht explizit wahrgenommen wurde,
da die entsprechenden Analysen, die gestellten Fragen und die geforderten Unterlagen zu
einer Selbstverständlichkeit geworden sind. Aufgrund der häufig vorhandenen
Ermessensspielräume der Verantwortlichen konnte dann dem Fremdkapitalwunsch des
Unternehmens zu letztendlich annehmbaren Konditionen entsprochen werden.
Die zur Anwendung
kommenden Ratingverfahren sind nicht identisch und jedes Institut "kocht quasi ein
eigenes Süppchen".
Mit Basel II wird
sich dies alles ändern, da es dezidierte Vorschriften und Empfehlungen
zu den
Ratingverfahren geben wird,
zur
Risikobeurteilung geben wird,
wie sich die
Branchenentwicklung im Ergebnis niederzuschlagen hat,
wie Länderrisiko
zu berücksichtigen ist,
etc.
geben wird und die
Verfahren somit vereinheitlicht werden.
Anhand der
Ergebnisse wird ein Unternehmen dann einer bestimmten Risikoklasse zugerechnet und diese
Klasse wird dann entscheidend die Finanzierungskonditionen bestimmen und nur sehr gute bis
gut geratete Unternehmen werden von Basel II profitieren. Ermessenspielräume der
jeweiligen Verantwortlichen werden sehr stark eingeschränkt werden, da die Institute den
Aufsichtsinstanzen anhand nachvollziehbarer Daten und Fakten nachweisen müssen, warum sie
eben gerade diese oder jene Entscheidung so getroffen haben.
Für den Mittelstand
bedeutet all dies, dass sich Finanzierungskosten verteuern werden und sie sich auch darauf
einstellen müssen, dass Fremdkapitalwünsche abgelehnt werden.
Eine weitere
Auswirkung wird sehr wahrscheinlich sein, dass mittelständische Unternehmen von ihrer
Hausbank zu hören bekommen, dass die Geschäftsverbindung unter anderen Parametern
fortgesetzt werden muss oder sogar gänzlich aufzugeben ist.
Weiter ist davon
auszugehen, dass Unternehmen in Zukunft bei Banken/Sparkassen "transparenter"
auftreten müssen - der Blick in die Bilanz allein wird nicht mehr genügen. Vielmehr
müssen die Unternehmen mittels eines Geschäftskonzeptes (neudeutsch auch Businessplan
genannt) Banken und Sparkassen von ihrer zukünftigen Bonität überzeugen, dass dieses
Konzept aus hieb- und stichfesten Daten und Fakten bestehen muss, versteht sich von
selbst.
Hinsichtlich der
Unternehmensnachfolgeregelungen müssen sich gerade mittelständische Unternehmen nun
frühzeitiger Gedanken machen - eine wesentliche Begründung liegt darin, dass
mittelständische Unternehmen Eigentümer-geführt sind und oftmals alles von eben dieser
Person abhängt. Fällt diese aus - egal aus welchem Grund - hat dies gravierende Folgen
auf das Unternehmen. Gedanken allein reichen hier aber nicht aus, sondern diese Gedanken
sollten sich in einem entsprechenden Konzept, welches nachvollziehbar ist, wiederfinden.
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