Basel II
Vor mehr als zehn
Jahren wurden die derzeit geltenden Regelungen zur Eigenkapitalübereinkunft in den Markt
eingeführt. Mittlerweile haben sich Finanzmärkte, Bankgeschäft und weitere Parameter
grundlegend verändert. Dies führte dazu, dass der Ausschuss für Bankenaufsicht im Juni
1999 einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Regelungen (Basel I) veröffentlichte,
die eine risikogerechtere Regelung der Eigenkapitalübereinkunft von 1988 ermöglichen
soll.
Gegenüberstellung
geltende Regelung - Vorschlag neue Regelung:
Geltende Regelung |
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Vorschlag |
Konzentration auf ein einziges Risikomaß |
Größere Bedeutung der bankinternen Methoden, der Überprüfung
durch die Aufsicht und der Marktdisziplin |
Ein einziger Ansatz |
Flexibilität, Auswahl verschiedener Ansätze, Anreize für ein
besseres Risikomanagement |
Grobe Struktur |
Risikogerechtere Ausrichtung |
Der Ausschuss
gelangte zu der Auffassung, dass in dynamischen und komplexen Finanzsystemen Sicherheit
und Solidität nur durch das Zusammenspiel von effizienter Geschäftsführung der Banken,
Marktdisziplin und wirksamer Aufsicht erreicht werden kann und eben deswegen die derzeit
geltenden Regelungen zu ersetzen sind.
Zwar liegt der
Schwerpunkt der Neuen Eigenkapitalvereinbarung auf international tätigen Banken, doch es
wird davon ausgegangen, dass sich die Grundsätze auch für die Anwendung auf Banken
unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen.
Die Vorschläge für
die Neue Eigenkapitalvereinbarung enthalten insgesamt weniger Vorschriften - diese sind
aber in den Grundzügen komplexer. Banken und Sparkassen, die in der Lage sind,
risikogerechtere Analysemethoden anzuwenden werden verschiedene Ansätze der
Risikobewertung angeboten. Der Gesamtumfang des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals soll
unverändert bleiben und die Eigenkapitalanforderungen den zugrundeliegenden Risiken
besser entsprechen. Der Ausschuss geht daher davon aus, dass Banken und Sparkassen ihre
Geschäfte effizienter führen können.
Der Ausschuss
vertritt weiter die Ansicht, dass die Vorteile eines Systems, in dem sich das Eigenkapital
stärker an die Risiken anlehnt, wesentlich größer sind als der Aufwand. Dies alles wird
dazu, dass das Bankensystem an Sicherheit, Solidität und Effizienz gewinnt.
Die Neue
Eigenkapitalvereinbarung besteht aus drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen, die
zusammen zu einem sicheren und soliden Finanzsystem beitragen sollen. Diese drei Säulen
sind:
Erste Säule: Mindesteigenkapitalanforderungen
Zweite Säule: Überprüfung durch die Aufsicht
Dritte Säule: Marktdisziplin
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