Basel II - Bankenaufsicht
BEDEUTUNG DES
AUFSICHTLICHEN ÜBERPRÜFUNGSVERFAHRENS
Dieses
Überprüfungsverfahren dient einerseits der Sicherstellung eines angemessenen
Eigenkapitals für alle risikobehafteten Geschäfte der Banken und Sparkassen und
andererseits sollen die Institute bestärkt werden bessere Risikomanagementverfahren für
die Überwachung und Steuerung ihrer Risiken zu entwickeln und anzuwenden.
Der Ausschuss führt
ferner aus: "Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren erkennt die Verantwortung der
Geschäftsleitung der Bank an, ein internes Verfahren zur Kapitalbeurteilung zu entwickeln
und Eigenkapitalziele festzulegen, die zum Risikoprofil der Bank und ihrem
Überwachungssystem passen. Auch nach der Neuregelung der angemessenen
Eigenkapitalausstattung ist die Geschäftsleitung dafür verantwortlich sicherzustellen,
dass die Bank über die aufsichtlichen Mindestanforderungen hinaus über angemessene
Eigenmittel für die Deckung ihrer Risiken verfügt."
Der Ausschuss
erwartet von den Aufsichtsinstanzen, dass sie beurteilen, wie gut Banken ihren
Kapitalbedarf im Verhältnis zu ihren Risiken einschätzen und ggf. eingreifen. Dadurch
soll ein aktiver Dialog zwischen Banken und Aufsichtsinstanzen gefördert werden, damit
bei Feststellung von Mängeln schnelle und wirkungsvolle Schritte unternommen werden
können, um das Risiko zu reduzieren oder Kapital wieder aufzubauen. Es wird weiter im
Ermessen der Aufsichtsinstanzen stehen, welchen Banken und Sparkassen im Zuge der
Überprüfungen eine erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken ist.
Der Ausschuss führt
in seinem Konsultationspapier weiter aus:
"Dem Ausschuss
ist bewusst, dass ein Zusammenhang zwischen dem von der Bank zur Risikounterlegung
gehaltenen Kapitalbetrag sowie der Robustheit und Effektivität des
Risikomanagementsystems und der internen Kontrollmechanismen der Bank besteht. Dennoch
sollte eine Erhöhung des Eigenkapitals nicht als die einzige Möglichkeit gesehen werden,
wie eine Bank auf zunehmende Risiken reagieren kann. Andere Mittel, wie die Stärkung des
Risikomanagements, die Anwendung interner Limite und die Verbesserung interner Kontrollen,
müssen ebenfalls in Erwägung gezogen werden. Darüber hinaus sollte Kapital nicht als
Ersatz dafür angesehen werden, grundlegend unzureichende Kontroll- oder
Risikomanagementverfahren zu verbessern."
"Es gibt drei
Hauptbereiche, die besonders für die Behandlung im Rahmen der Säule 2 geeignet sind:
Erstens, Risiken, die zwar innerhalb der Säule 1 betrachtet werden, dort aber nicht
vollständig erfasst sind (zum Beispiel könnte die vorgeschlagene Kapitalunterlegung für
operationelle Risiken in der Säule 1 die spezifischen Risiken eines bestimmten Instituts
nicht angemessen abdecken); zweitens, Faktoren, die im Rahmen der Säule 1 nicht
berücksichtigt werden (zum Beispiel Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch), und drittens,
Einflüsse, die außerhalb der Bank liegen (zum Beispiel Auswirkungen des
Konjunkturzyklusses). Ein weiterer wichtiger Aspekt der Säule 2 ist die Beurteilung der
Einhaltung der Mindeststandards und der Offenlegungsanforderungen für die
fortgeschritteneren Methoden in Säule 1, insbesondere für das IRB-Regelwerk für
Kreditrisiken. Die Aufsichtsinstanzen müssen sicherstellen, dass diese Anforderungen
sowohl bei der Zulassung als auch fortlaufend erfüllt werden." |
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