Recht, allgemein - Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht
ist das
Sonderrecht der Arbeitnehmer.
Das
deutsche Arbeitsrecht ist seit dem späteren 19. Jh. zunächst langsam, nach dem 1.
Weltkrieg umfassender entwickelt worden und in zahlreichen Gesetzen verstreut und noch
unsystematisch geregelt.
Das
Arbeitsrecht gehört z.T. zum Privatrecht (insbes. das Individual Arbeitsrecht des
einzelnen Arbeitsverhältnisses, z.B. das Arbeitsvertragsrecht, beruhend auf BGB, HGB,
GewO, SeemannsG usw.), z.T. zum öffentlichen Recht (insbes. das Arbeitsschutz- und
Arbeitszeitrecht sowie das - sich auf die einheitliche Gestaltung von Arbeitsbedingungen
beziehende - kollektive Arbeitsrecht im BetrVerfG, TarifvertragsG, SchwerbehindertenG,
HeimarbeitsG usw.).
Rechtsstreitigkeiten
aus dem Arbeitsrecht sind der Arbeitsgerichtsbarkeit zugewiesen.
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