Die Gründungsarten
Bislang haben wir
nur von der Existenzgründung im allgemeinen gesprochen. Nachfolgend wollen wir uns die
einzelnen Möglichkeiten, um zu einem eigenen Unternehmen zu kommen, näher anschauen.
Vom Grundsatz her
können drei Arten der Gründung unterschieden werden:
Die Neugründung
Die
Betriebsübernahme
Das Franchising
Die Neugründung
Die Neugründung ist
die am häufigsten gewählte Form der Existenzgründung.
Der Gründer startet
von Null, muss den Markt erst erobern und dann seine Position festigen
Darüber hinaus
müssen Beziehungen zu Kunden und Lieferanten aufgebaut werden. Auch kann es nötig sein
Mitarbeiter auszuwählen und einzustellen.
Jetzt muss sich das
neugegründete Unternehmen einen Ruf erwerben und diesen kontinuierlich verbessern.
Kurzum: Der Gründer
muss eine Anlaufphase durchstehen.
Die Neugründung
birgt aber nicht nur Risiken. Sie bringt auch die Chance, den Betrieb nach eigenen
Vorstellungen völlig neu aufzubauen und zu gestalten. Damit ist ein Höchstmaß an
Selbstverwirklichung gewährleistet.
Die Betriebsübernahme (Unternehmensnachfolge)
Von vielen wird die
Betriebsübernahme als Existenzgründung-light bezeichnet, da ein am Markt erfolgreich
operierendes Unternehmen mit fertigem Konzept, bestehendem Kundenstamm, eingespielten
Mitarbeitern und gefüllten Auftragsbüchern übernommen wird.
Doch Vorsicht - die
Betriebsübernahme ist ein schwieriges Unterfangen und keinesfalls ein "Setzen in das
gemachte Nest".
Eine
nichtdurchdachte Betriebsübernahme kann sehr schnell zur Insolvenz führen und ist vom
Schwierigkeitsgrad her höher einzustufen als eine Neugründung - auch wenn es auf den
ersten Blick nicht so scheint.
Ermessen lässt sich
dies an der aufzuwendenden Zeit. Während eine Neugründung, natürlich abhängig von Art
und Branche, durchaus in zwölf Monaten vollzogen werden kann, sollte für eine
Betriebsübernahme ein Zeitfaktor von mindestens 24 Monaten bis zu fünf Jahren kalkuliert
werden.
Außerdem ist zu
berücksichtigen, dass die Betriebsübernahme oftmals höhere Investitionen als die
Neugründung erforderlich macht.
Darüber sollte der
Gründer nachdenken und entsprechende Daten parat haben:
A Gründe der
Betriebsübergabe
Sind es wirklich die vorgegebenen Alters- und Gesundheitsgründe oder die
persönlichen Beweggründe die der Inhaber angibt? Möglicherweise stecken auch beginnende
wirtschaftliche Schwierigkeiten oder zunehmender Konkurrenzdruck dahinter.
B Kunden des Betriebs
Einer der größten Vorteile der Betriebsübernahme im Vergleich zur Neugründung
besteht darin, dass der Übernehmer einen Kundenstamm vorfindet, auf den er aufbauen kann.
Hierbei ist zu prüfen, ob der Kundenstamm breit gefächert ist und keine
ausschließlichen Abhängigkeiten bestehen.
Verfügt das zu übergebende Unternehmen über eine aussagekräftige Kundenkartei?
C Betriebsräume
Betriebsstandort und Einrichtung sind wichtige Erfolgsfaktoren.
Sind die Räume für die Zwecke geeignet und stimmen mit dem neuen Unternehmenskonzept
überein?
Kann der Standort langfristig gesichert werden?
D technische
Ausstattung
Oftmals ist die technische Ausstattung noch gut und funktionsfähig, entspricht aber
nicht mehr den neuesten Standards. Auch müssen diese zum Unternehmenskonzept passen.
Maschinen und Geräte müssen sorgfältig getestet und überprüft werden. Dies schließt
selbstverständlich etwaige Leasingverträge und Garantien ein.
E Mitarbeiter
Qualifizierte, motivierte und zuverlässige sind u.a. Garant für den guten Ruf eines
Unternehmens.
Es ist daher zu prüfen, ob die alten Mitarbeiter bleiben werden oder beabsichtigen zu
kündigen.
Arbeitsrechtlich bestehen keine Ausschließlichkeitsgründe die eine Kündigung von
Arbeitnehmern verhindern würden.
Dieses Recht haben alter und neuer Inhaber im Zuge einer Betriebsübergabe/-übernahme
jedoch nicht; vgl. § 613a BGB.
F Ertragslage des
Unternehmens
Niemand kauft die "Katze im Sack". Es ist daher dringend davon abzuraten
einen Betrieb zu übernehmen, dessen Bilanzen man nicht kennt.
Als Minimum sind die letzten drei Bilanzen zu prüfen, wobei zu berücksichtigen gilt,
dass diese Bilanzen nicht die "Bibel" darstellen, da im Rahmen der Bilanzpolitik
Gestaltungsmöglichkeiten zulässig sind (z.B. Bewertung).
G künftige Gewinne
Im Gegensatz zu einer Neugründung hat der Übernehmer eines Betriebes eine Basis,
aufgrund der er schätzen kann, wie viel er künftig verdienen kann.
Jedoch darf die Gewinn- und Verlustrechnung nicht im Original übernommen werden, sondern
muss um die Positionen korrigiert werden, die sich durch die Übernahme mit Sicherheit
verändern werden.
Solche
Veränderungen können zusätzliche Kostenbelastungen sein, wie z.B.
Ferner gilt es zu
berücksichtigen, dass es auch zu Umsatzrückgängen kommen kann wenn langjährige Kunden
abspringen.
Eine andere Frage
die sich im Zuge der Betriebsübernahme stellt ist:
Wie viel soll ich
für den Betrieb bezahlen - was ist er eigentlich wert?
Für die
Wertermittlung und somit für den Kaufpreis gibt es keine einheitlichen normierten
Verfahren. Es gibt zwar verschiedene Rechenverfahren, diese kommen aber meist zu
unterschiedlichen Ergebnissen.
In der Praxis wird
der Verkäufer den Unternehmenswert nach rein subjektiven Kriterien festlegen, als Basis
werden z.B. die in der Vergangenheit erzielten Gewinne herangezogen.
Diese Bewertung ist
für den Übernehmer jedoch irrelevant, da der Unternehmenswert sich nach den zukünftig
zu erwartenden Gewinnen bestimmt.
Um zu einem
akzeptablen Anhaltspunkt für den Wert eines Unternehmens zu kommen, kann man zu folgendem
Verfahren greifen:
Der Wert eines
Unternehmens setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
dem Substanzwert
dem
"Firmen"wert
Unter dem
Substanzwert versteht man den Verkehrswert der Wirtschaftgüter, die der Übernehmer
erwerben soll (z.B. der Fuhrpark, die Maschinen).
Der Firmenwert
repräsentiert den Gegenwert für die guten Ertragserwartungen, die im Ruf, im
Bekanntheitsgrad des Betriebes, im Know-how, in der Kundschaft und im Mitarbeiterstamm
begründet sind.
Der Firmenwert wird
wie folgt ermittelt:
(Plangewinn ./.
kalkulatorischer Unternehmerlohn) x Wertfaktor = Firmenwert
Beispielrechnung:
Plangewinn:
EUR
87 000,--
kalkulatorischer Unternehmerlohn:
EUR
70 000,--
Wertfaktor:
2,5
(EUR 87 000,-- ./. EUR 70 000,--) x 2,5 = EUR 42 500,--
Diesem ermittelten
Wert wird jetzt noch der Substanzwert hinzugezählt und im Ergebnis erhält man den
Kaufpreis.
Der Wertfaktor
hängt u.a. von den Zukunftsaussichten der Branche, der Abhängigkeit von einzelnen Kunden
und vom Standort ab.
Der Wertfaktor ist
also eine Schätzwert. Bei Klein- und Mittelbetrieben liegt dieser Wert üblicherweise
zwischen zwei und fünf. |