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Reisebüro und Vermittlung
von Unterkünften
Welche Voraussetzungen Sie für eine
Gründung mitbringen müssen
Es gibt im Reisegewerbe im Gegensatz zu anderen Gewerbezweigen keine
Zugangsbeschränkungen. Ausnahme: Reiseveranstaltungen mit Kraftomnibussen oder
Personenkraftfahrzeugen müssen behördlich genehmigt werden. Sie müssen Ihr Gewerbe
lediglich bei dem Bezirks- oder Ortsamt anmelden, das für den Betriebssitz zuständig
ist. Sind Sie Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates, benötigen Sie darüber
hinaus eine Aufenthaltsberechtigung, die Ihnen eine selbständige Erwerbstätigkeit
gestattet. Sie können die Aufenthaltsberechtigung in der Ausländerabteilung Ihres
zuständigen Einwohner-Zentralamts beantragen.
Hinweis: Eine abgeschlossene Ausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/-frau bzw. anderweitige
branchenspezifische Erfahrungen sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind auf jeden
Fall nützlich.
Welche Leistungen Reisevermittler anbieten
Der Reisevermittler/das Reisebüro vermittelt Leistungen Dritter und erhält dafür eine
Provision. Leistungsanbieter sind in der Regel Reiseveranstalter, Fluggesellschaften,
Eisenbahnen, Hotels, Reedereien, Autovermietungen etc., vermittelt auch
Reiseversicherungen, verkauft Theaterkarten oder beschafft Visa, organisiert eigene
Veranstaltungen, zum Beispiel Studienreisen und Vereinsausflüge.
Welche Leistungen Reiseveranstalter anbieten
Der Reiseveranstalter bietet zu einem Gesamtpreis eine "Gesamtheit von
Reiseleistungen" an, die als Pauschalreise über Katalog in Reisebüros oder direkt
Kunden angeboten werden. "Gesamtheit von Reiseleistungen" bedeutet, daß dem
Kunden zwei annähernd gleichwertige Hauptleistungen (z.B. Flug und Unterkunft) als
"Leistungsbündel" angeboten werden müssen. Das unternehmerische Risiko trägt
hier der Reiseveranstalter. Auf die weitreichende Haftung für die angebotenen Leistungen
wird weiter unten hingewiesen.
Was Sie beachten müssen, wenn Sie Reisen vermitteln wollen
Gründen Sie ein Reisebüro, üben Sie eine treuhänderische Funktion aus. Sie nehmen
Kundengelder entgegen und leiten diese weiter. Um Sie in gewisser Weise zu überwachen,
ermöglichen die sogenannten Reisebüroverordnungen der einzelnen Bundesländer den
zuständigen Behörden, sich einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage Ihres Unternehmens zu verschaffen. Diese Verordnungen sind in der
Gewerbeordnung verankert und enthalten im einzelnen zum Beispiel Buchführungs- und
Aufzeichnungspflichten.
Ihr Leistungsangebot als Reisevermittler
In der Regel werden Sie Agenturverträge mit einem größeren Reiseveranstalter als
Leitveranstalter abschließen sowie mit einer Mischung kleinerer Veranstalter
zusammenarbeiten. Sie dürfen sich nur dann als Fach- oder Vollreisebüro bezeichnen, wenn
Sie eine Lizenz für den Vertrieb von Leistungswerten der IATA (International Air
Transport Association), der DER (Deutsche Bahn/Deutsches Reisebüro) sowie beispielsweise
der TUI (Touristik Union International) oder der NUR Touristik haben. Sie müssen
allerdings bestimmte Hürden überwinden (zum Beispiel Bedarfsprüfung, Mindestumsätze
etc.), um diese Berechtigung zu erhalten.
Näheres hierzu bei:
IATA Agency AccreditationPoststr. 2-4
60329 Frankfurt
Tel. 069/24 25 36 24 Fax 069/ 24 25 36 49
Deutsches Reisebüro GmbH
Emil-von-Behring-Str. 6
60439 Frankfurt
Tel.: 069/95 88 00 Fax: 069/95 88 10 10
TUI Touristik Union International GmbH & Co. KG
Agenturwesen
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Tel.: 0511/5670 Fax: 0511/76 17 301
NUR Touristik GmbH
Zimmers
Mühlenweg 55
61440 Oberursel
Tel.: 06171/6500 Fax: 06171/65 21 25
Überwinden Sie die Hürden nicht, dürfen Sie keine Linienflugtickets, Bahnfahrkarten
oder Pauschalreisen dieser führenden deutschen Reiseveranstalter vermitteln.
Der Standort Ihres Reisebüros
Wählen Sie keinen Standort, in dessen unmittelbarer Nähe ein weiteres Reisebüro mit dem
gleichen Leitveranstalter im Programmangebot ansässig ist, der wenig von potentiellen
Kunden frequentiert wird.
Bevorzugen Sie als Standort Orts- oder Einkaufszentren, möglichst mit
Schnellbahnanschluss (rege Laufkundschaft), einen Ort mit möglichst wenig
Konkurrenzreisebüros, einen Platz, an dem Sie Ihre Zielgruppe erreichen. Beachten Sie
auch die Bevölkerungs- und Einkommensstruktur im Einzugsgebiet.
Wollen Sie sich auf ein bestimmtes Marktsegment, wie Studienreisen, Abenteuer-Urlaub oder
Tauchreisen spezialisieren, müssen Sie diese groben Standortvoraussetzungen
differenzierter betrachten. Dies gilt auch für den Fall, daß Sie auf eine rege
Laufkundschaft angewiesen sind.
Was Sie beachten müssen, wenn Sie Reisen veranstalten wollen
Haftung
Wichtig ist vor allem, daß Sie sich über Ihre weitreichende Haftung als
Reiseveranstalter im klaren sind. Dabei geht es vor allem um die gesetzlich
vorgeschriebene Absicherung der im voraus eingezahlten Kundengelder und die
Rückbeförderung der Kunden im Falle des eigenen (Veranstalter-)Konkurses.
Diese seit 1994 gültige Neuregelung beruht auf einer EG-Richtlinie über Pauschalreisen
(Pauschalreiserichtlinie) von 1990. Sie ist in nationales Recht übernommen worden. Das
Gesetz gilt mit bestimmten Ausnahmen für alle Veranstalter von Pauschalreisen.
Tipp: Sichern Sie sich gegen derartige Risiken bei Versicherungen oder
Reisesicherungs-Vereinen ab.
Im übrigen müssen Sie als Reiseveranstalter Ihre Reiseleistungen angebotsgerecht und
ohne Mängel erbringen.
Achtung: Diese Pflicht ist verschuldensunabhängig. Das bedeutet, Sie haften auch dann,
wenn Ihre Kunden zum Beispiel durch Lärm am Urlaubsort belästigt werden, der durch eine
Baustelle direkt vor dem gebuchten Hotel verursacht worden ist. Darüber hinaus haften Sie
auch für Mängel der von Ihnen beauftragten Leistungsträger, wie Fluggesellschaft oder
Hotel.
Der Standort Ihres Reiseveranstalterbüros
Von wo aus Sie Ihre Geschäfte betreiben, ist für Reiseveranstalter zweitrangig. Sie
könnten sogar vom eigenen Wohnzimmer aus Ihre Geschäfte betreiben.
Weitere Informationen und Nachfragen:
Deutscher Reisebüro-Verband
Mannheimerstraße 15
60329 Frankfurt/Main
Tel. 069/27390717 Fax 069/23 66 47 |
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