Gewerbeanmeldung
Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?
Obwohl in Deutschland Gewerbefreiheit herrscht, besteht die Verpflichtung zur
Gewerbeanzeige gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO). Durch die Beantragung des
Gewerbescheines wird die Behörde über Zahl und Art der in ihrem Bezirk ansässigen
Gewerbebetriebe unterrichtet und soll dadurch eine wirksame Überwachung gewährleisten.
Anzuzeigen ist der stehende Geschäftsbetrieb. Darunter ist - im Unterschied zum
Reisegewerbe - der Betrieb von einer festen Geschäftseinrichtung aus zu verstehen.
Anzeigepflichtig ist neben der Neuerrichtung eines Unternehmens auch die Übernahme eines
bestehenden Betriebs und der Eintritt als geschäftsführende Gesellschafterin in eine
Personengesellschaft.
Als Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung gilt das Datum, an dem Sie tatsächlich mit Ihrem
Gewerbe beginnen, z. B. Ihr Geschäft eröffnen, einen Betrieb übernehmen oder mit der
Akquisition anfangen. Noch nicht anzeigepflichtig sind wirtschaftliche
Vorbereitungshandlungen, wie z.B. die Suche nach einem geeigneten Geschäftslokal oder die
Aufnahme von Lieferanten- und Kundenverbindungen.
Eine Kopie Ihrer Gewerbeanzeige geht an folgende Behörden und Institutionen:
- das Finanzamt,
- die Berufsgenossenschaft,
- das Statistische Landesamt,
- die Industrie- und Handelskammer und/oder die Handwerkskammer sowie
- das Handelsregistergericht.
Falls sich das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft nicht innerhalb von 6 Wochen nach
Ihrer Gewerbeanzeige mit Ihnen in Verbindung setzen, sollten Sie selbst Kontakt aufnehmen,
um möglicherweise auftretende Fragen im Vorfeld klären zu können.
Wo melde ich das Gewerbe an?
Der Beginn Ihres Gewerbes ist bei der für den Betriebssitz zuständigen Stadt- und
Gemeindeverwaltung (Gewerbeamt) anzumelden.
Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanzeige ist gebührenpflichtig. In der Regel wird ein Betrag zwischen 30,-
DM und 50,- DM erhoben. (Werte stammen aus 2001)
Was benötige ich zur Gewerbeanmeldung?
Ihren Gewerbebeginn sollten Sie persönlich anzeigen und dazu Ihren Personalausweis
bzw. Pass mitbringen und - sofern dies erforderlich ist - besondere Erlaubnisurkunden, z.
B. die Handwerkskarte. Falls Sie sich bei der Anmeldung Ihres Unternehmens vertreten
lassen möchten, müssen Sie der bzw. dem Beauftragten eine schriftliche Vollmacht und
Ihren Personalausweis mitgeben
Wie viel kostet eine Reisegewerbekarte?
Je nach Wohnort erhebt die zuständige Stadt- und Gemeindeverwaltung für die
Ausstellung der Reisegewerbekarte eine Gebühr zwischen 100,-- DM und 1.000,-- DM. (Werte
stammen aus 2001)