Existenzgründungsförderung
Gibt es Möglichkeiten einen Zuschuss zu den Beratungskosten zu erhalten?
Sowohl die Länder als auch der Bund stellen Beratungskostenzuschüsse zur Verfügung.
Gibt es Finanzierungshilfen, Kredite oder Zuschüsse für Gründerinnen?
Die Länder und der Bund bieten öffentliche Finanzierungshilfen an [Auszug]:
- ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm,
- ERP-Existenzgründungsprogramm,
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung.
- DtA-Startgeld
Ein Rechtsanspruch auf öffentliche Fördermittel besteht in der Regel nicht.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es zur Überbrückung der Anlaufphase?
Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit kann Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III
beim örtlichen Arbeitsamt beantragt werden, sofern seit mindestens 4 Wochen Leistungen
durch das Arbeitsamt bezogen wurden. Es ist eine Bescheinigung über die Tragfähigkeit
des Vorhabens einer fachkundigen Stelle erforderlich.
Wie viel Eigenkapital benötige ich mindestens, um Fördermittel zu beantragen?
Reicht mein Eigenkapital zur Existenzgründung aus?
Mit der Aufstellung eines Investitionsplans, der Gründungskosten und des
Betriebsmittelbedarfs ermitteln Sie die Höhe des notwendigen Startkapitals.
Für die Beantragung öffentlicher Mittel ist i.d.R. Eigenkapital in Höhe von ca. 15 %
des Finanzierungsvolumens erforderlich. Eine Ausnahme bildet das DtA-Startgeld, mit dem
100 % des Vorhabens finanziert werden können.
Eigenmittel in Sach- und/oder Barwerten können mit eingebracht werden. Vergessen Sie
aber nicht, die Kosten der privaten Lebensführung in der Anfangsphase mit
einzukalkulieren.
Ich habe kein Privatvermögen, mit dem ich den für meine Gründung notwendigen
Kredit absichern könnte. Gibt es Möglichkeiten, dass das Land oder der Bund eine solche
Besicherung übernimmt?
Ja.
In einzelnen Kreditprogrammen gibt es Haftungsfreistellungen durch das jeweilige
Bundesland oder den Bund.
Beim ERP Eigenkapitalhilfeprogramm sind keinerlei Besicherungen notwendig. Bei
Programmen, die keine Haftungsfreistellung vorsehen, kann die Hausbank eine bis zu 80%ige
Bürgschaft durch eine Bürgschaftsbank beantragen.
Wo kann ich öffentliche Fördermittel beantragen?
Die Förderprogramme beantragen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl - das kann Ihre
Hausbank sein, bei der Sie bereits ein Konto unterhalten. Sie können sich aber auch an
eine anderes Kreditinstitut wenden, mit dem Sie künftig gerne zusammenarbeiten möchten
Was kann ich tun, wenn meine Hausbank keine öffentlichen Fördermittel für mich
beantragen will?
Die Gründe für eine Ablehnung zur Beantragung öffentlicher Mittel sollten Sie bei
Ihrer Hausbank nachfragen. Meist ist es erforderlich, dass das Unternehmenskonzept
überarbeitet wird.
Ist eine bereits erfolgte Gewerbeanmeldung oder ein abgeschlossener Mietvertrag
förderschädlich?
Nein, nicht unbedingt. Eine Gewerbeanmeldung und standortsichernde Maßnahmen sind im
Rahmen von Existenzgründungsprogrammen i.d.R. nicht förderschädlich. Allerdings sollten
Sie aus Eigeninteresse noch keine vertraglichen Bindungen eingehen, bevor die Finanzierung
nicht geklärt ist. Fördermittel gehen Ihnen verloren, wenn Sie vor Antragstellung mit
Ihrem Vorhaben beginnen bzw. Verbindlichkeiten eingehen (Aufnahme der
Geschäftstätigkeit).
Welche Unterlagen sind zur Beantragung öffentlicher Förderkredite zu erstellen
Folgende Unterlagen benötigen Sie für das Bankgespräch:
- einen Lebenslauf, der Ihren beruflichen Werdegang, Ihre fachliche und persönliche
Qualifikation wiedergibt sowie Ihre Zeugnisse,
- das Unternehmenskonzept einschließlich der Finanz-, Liquiditäts- und
Rentabilitätsplanung für die nächsten drei Jahre,
- falls vorhanden die Stellungnahme zur Gründungsberatung, die Ihnen von einer
fachkundigen Stelle ausgestellt wird,
- Entwürfe der ggf. abzuschließenden Verträge,
- einen Nachweis Ihres Eigenkapitals,
- eine Darstellung Ihrer Kreditsicherheiten.
Erkundigen Sie sich bei der Terminvereinbarung, welche Unterlagen darüber hinaus
erforderlich sind.
Ich möchte einen Betrieb gemeinsam mit einer Partnerin oder einem Partner aufbauen.
Können solche Gemeinschaftsgründungen auch mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?
Ja, allerdings ist die Existenzgründungsförderung immer eine personenbezogene
Förderung, d.h. entsprechend dem Anteil der Gründerinnen oder Gründer am Unternehmen
erfolgt auch die Förderung.
Werden auch "nebenberufliche" Existenzgründungen durch Förderprogramme
gefördert?
Grundsätzlich ja, wenn innerhalb von 24 Monaten die wirtschaftliche Tragfähigkeit der
Existenz zu erwarten ist und die unselbständige Tätigkeit aufgegeben wird.