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Handwerk Wobei kann mich die Handwerkskammer unterstützen?
Die Handwerkskammern unterstützen Ihre Existenzgründung durch Beratung sämtlicher
betriebswirtschaftlicher, technischer, aber auch technologischer und umweltbezogener
Fragestellungen, die im Rahmen der Existenzgründung und -festigung von Bedeutung sind.
Sie sollten dabei aber bedenken, dass auch die Handwerkskammer nicht in der Lage sein
wird eine absolut individuelle Betreuungsleistung zu erbringen. Somit kann diese Beratung
in den meisten Fällen als Grundlagenberatung angesehen werden.
Die Beratung wird durch weitere Dienstleistungen ergänzt. So werden durch die
Betriebsbörse Kontakte zwischen qualifizierten Meisterinnen bzw. Meistern und
übergabewilligen Unternehmen hergestellt, denen geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger
fehlen.
Bei den Handwerkskammern können Sie die Meistergründungsprämie beantragen
Worin liegt der Unterschied zwischen Vollhandwerk und handwerksähnlichen
Tätigkeiten?
Bei einer Existenzgründung im Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerk gelten
die Bestimmungen der Handwerksordnung. In der Anlage A der Handwerksordnung sind die
Berufe aufgeführt, die handwerksmäßig betrieben werden können. Für die Gründung
eines solchen Betriebes ist Voraussetzung, dass Sie eine Meisterprüfung abgelegt haben.
Anerkannt wird auch ein Hochschulabschluss der entsprechenden Fachrichtung, sofern Sie
zusätzlich die Gesellenprüfung in dem zu betreibenden oder einem verwandten Handwerk
bestanden haben oder mindestens drei Jahre darin tätig waren.
Daneben werden in der Anlage B zur Handwerksordnung Gewerbe aufgeführt, die
handwerksähnlich betrieben werden können. Sie unterscheiden sich von den Vollhandwerken
im wesentlichen durch die Breite des Berufsfeldes und den Umfang der notwendigen
Kenntnisse und Fertigkeiten. Im Gegensatz zur Regelung im Handwerk ist für die
handwerksähnlichen Gewerke keine Meisterprüfung oder die Erfüllung der anderen
Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Es genügt, wenn Sie die
Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe bei der Handwerkskammer
vornehmen lassen.
Was sind die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle?
Die Handwerksordnung sieht verschiedene Möglichkeiten der Eintragung vor.
Regelvoraussetzung ist die Meisterprüfung, die in dem Handwerk abgelegt worden sein muss,
das betrieben werden soll. In die Handwerksrolle wird auch eingetragen, wer eine der
Meisterprüfung gleichgestellte Prüfung abgelegt hat. Anerkannt wird auch der
Hochschulabschluss der entsprechenden Fachrichtung, sofern Sie zusätzlich die
Gesellenprüfung in dem zu betreibenden oder einem verwandten Handwerk bestanden haben
oder mindestens drei Jahre darin tätig waren.
Darüber hinaus können in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen oder
Ausübungsberechtigungen erteilt werden.
Weitere Informationen zum Bereich Handwerk finden sich in der Kategorie "Recht".