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Versicherungen Welche Versicherungen muss ich zu meinem persönlichen Schutz
abschließen? !
Krankenversicherung
Als Selbständige sind Sie in der Regel nicht mehr in einer Gesetzlichen Krankenkasse
(GKV) pflichtversichert. Sie haben die Wahl, ob Sie als freiwilliges Mitglied in einer GKV
bleiben oder zu einer Privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Entscheidung will
gut überlegt sein, da eine Rückkehr in die GKV nur schwer möglich ist. Ein Wechsel in
die PKV erscheint in jungen Jahren sehr erstrebenswert, da die Beiträge häufig niedriger
sind als in einer GKV, die nach dem Solidarprinzip arbeitet. Familienangehörige, die kein
eigenes Einkommen haben, sind in der GKV beitragsfrei mitversichert.
Die PKV arbeitet nach dem Individualprinzip. Ihre Familienangehörigen müssen separat
versichert werden und eigene Beiträge entrichten. Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig
von Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Dies kann für Sie
verhältnismäßig hohe Beiträge bedeuten, da die PKV alle Kosten, die in Zusammenhang
mit Schwangerschaft und Geburt stehen, den Frauen zurechnen.
Machen Sie sich alleine selbständig, sollten Sie bedenken, dass im Krankheitsfall Ihre
Einnahmen auf Null zu sinken drohen. Hier kann eine Krankentagegeldversicherung helfen,
die einspringt, wenn Sie durch Krankheit arbeitsunfähig sind.
Altersvorsorge
Bei der Altersvorsorge haben Sie i.d.R. die Wahl zwischen gesetzlicher
Rentenversicherung und privater Vorsorge.
In der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie freiwilliges oder Pflichtmitglied
werden. Bei einer Pflichtmitgliedschaft zahlen Sie jeden Monat die gesetzlichen Beiträge.
Es kann sich lohnen, vorhandene Ansprüche durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen zu
erhalten und zu erhöhen.
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft können Sie selbst in gewissen Grenzen die Höhe
Ihrer monatlichen Beiträge bestimmen. Mit dem Mindestbeitrag können Sie als freiwilliges
Mitglied Ihre Altersrente zwar nur unwesentlich erhöhen, jedoch Ihre bereits erworbenen
Ansprüche auf Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente erhalten, sofern Sie mindestens 3
Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.
Lassen Sie sich von der örtlichen BfA bzw. LVA beraten. Hier erfahren Sie kostenlos,
welchen Rentenanspruch Sie bereits erworben haben, ob Sie Ansprüche auf Erwerbs- bzw.
Berufsunfähigkeitsrente haben und ob es sinnvoll ist, weiterhin (freiwillig) versichert
zu bleiben.
Private Altersversorgung ist durch Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen
oder alternative Sparmodelle möglich.
Denken Sie auch daran, sich gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Unfall und
Rechtstreitigkeiten zu versichern.
Welche betrieblichen Versicherungen brauche ich?
Welche betriebliche Versicherungen Sie abschließen, hängt nicht zuletzt von Ihrem
individuellen Sicherheitsbedürfnis und Ihren Einkommensverhältnissen ab. Nicht jedes
Risiko muss abgesichert werden. Es gibt Versicherungen, die Sie unbedingt abschließen
sollten, andere können Sie nachholen, wenn die Ertragslage Ihres Unternehmens dies
zulässt.
Versichern Sie zuerst die Risiken, bei denen ein Schaden die höchsten finanziellen
Folgen für Ihr Unternehmen haben kann. Dann sichern Sie sich gegen Risiken ab, bei denen
Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.
Sie sollten unbedingt vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine Betriebshaftpflicht oder
Berufshaftpflicht der Freien Berufe abschließen, die Schäden abdeckt, die von Ihrem
Betrieb, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder von Ihnen selbst gegen Personen oder
Sachen verursacht werden.
Beratende Freiberufler sollten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
abschließen, um sich zu schützen.
Weitere mögliche Versicherungen sind:
- Firmenfahrzeugversicherung,
- Versicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm etc.,
- Einbruchdiebstahlversicherung,
- Warentransportversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Glasversicherung
- Forderungsausfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
Durch die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen Ihnen weitere
Versicherungspflichten. Ansprechpartnerinnen sind hier die Krankenkassen und
Berufsgenossenschaften.
Ist die finanzielle Absicherung im Alter jetzt schon überschaubar und planbar?
Lassen Sie sich von der örtlichen BfA bzw. LVA beraten. Hier erfahren Sie kostenlos,
welchen Rentenanspruch Sie bereits erworben haben und ob es sinnvoll ist, weiterhin
(freiwillig) versichert zu bleiben.
Sie sind für Ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich. Zusätzlich zu Ihrem
Einkommen, das Sie für Ihren laufenden Lebensunterhalt benötigen, sollten Sie versuchen,
Geld zu erwirtschaften, mit dem Sie für Ihr Rentenalter Vorsorge treffen können. In der
Anfangszeit, wenn Sie Ihr Unternehmen aufbauen und stabilisieren, werden Sie nur
unzureichend für Ihr Alter sparen können. Doch nach dem Existenzaufbau ist die Anlage
einer ausreichenden Altersvorsorge um so wichtiger.
Lassen Sie sich auch von freien Versicherungsmaklerinnen bzw. -maklern beraten.
Erkundigen Sie sich zunächst, ob und welche Beratungskosten entstehen und lassen Sie sich
die Angebote schriftlich geben. Sie werden dabei erhebliche Unterschiede in den Kosten und
den Leistungen feststellen. Wenn Sie über Ihren Ehemann in einer gesetzlichen
Krankenkasse familienversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz unter
bestimmten Bedingungen beibehalten.
Voraussetzung dafür ist, dass Ihr regelmäßiges Einkommen aus selbständiger
Tätigkeit 325,-- EUR monatlich nicht übersteigt und Ihre wöchentliche Arbeitszeit unter
18 Stunden liegt.
Wenn Sie über diesem Einkommen und der Stundenzahl liegen, müssen Sie sich selbst
versichern. Fragen Sie bei Krankenversicherungen nach einem reduzierten Tarif.