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Gründerhilfe
- Franchising - Teil 1
Der potentielle
Existenzgründer steht nun vor der Qual der Wahl. Ca. 560 Systeme operieren derzeit am
Markt. Gut die Hälfte davon sind im Deutschen-Franchise-Verband organisiert. Dieser
Verband hat sich mit eigenen Aufnahmerichtlinien die Aufgabe gestellt die Spreu vom Weizen
zu trennen. Leider ist es mitunter so, dass Franchise-Geber lediglich Waren und ein
obskures Werbepaket liefern. Für ein gutes Franchise-System ist dies aber zuwenig, da
betriebswirtschaftliche Unterstützung, Rat und Tat durch Betriebsberater und eine
Fortentwicklung des Systems fehlen.
Beim Franchising können folgende Typen unterschieden werden:
Vertriebsfranchising:
Der Franchise-Nehmer verkauft
bestimmte Waren in seinem Geschäft. Das Geschäft trägt den Namen des Franchise-Gebers.
Beispiel: Baumarkt
Dienstleistungsfranchising:
Der Franchise-Nehmer bietet
Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung des Gebers an und verpflichtet sich,
bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten. Beispiel: Musikschule, Hotelkette
Produktionsfranchising:
Nach Anweisungen des Franchise-Gebers stellt der Nehmer eine bestimmte Ware
selbst her. Er verkauft die Produkte unter dem Warenzeichen des Franchise-Gebers.
Beispiel: Getränkeabfüllbetrieb
(Quelle: Axel Müller,
Gesamthochschule Duisburg in: Gründer Zeiten Nr. 4: HRsg.: BMWi)
| Die zehn beliebtesten Franchise-Branchen |
Branche |
Franchise-Geber |
Franchise-Nehmer |
Gastgewerbe |
19 |
964 |
Bau |
11 |
482 |
Reinigung |
8 |
587 |
Fitness,
Sonnenstudio, Gesundheit |
6 |
763 |
Reparatur
und Renovierung |
6 |
947 |
spezielle
Dienstleistungen |
5 |
335 |
Einzelhandel |
5 |
87 |
Bildung
und Schulen |
5 |
1242 |
Kraftfahrzeuge
und Kfz-Zubehör |
4 |
34 |
Immobilien |
4 |
235 |
(Quelle: Die Geschäftsidee, Bonn 1996 in: Gründer Zeiten Nr. 4, Hrsg.: BMWi)
Im Zuge der Existenzgründung
mittels Franchising können sich für einen potentiellen Franchise-Nehmer fünf typische
Stolpersteine ergeben:
Neuheit
Das Franchise-System ist erst seit kurzem auf dem Markt. Daraus resultierend kann das
Konzept noch nicht erprobt sein. Die Gefahr hier zu scheitern ist zu groß.
Keine Pilotprojekte
Vorsicht ist auch geboten wenn sich der Franchise-Geber weigert mindestens zwei
Pilotprojekte zu benennen und die wirtschaftlichen Eckdaten preiszugeben. Stellt man fest,
dass keine Zahlen präsentiert werden sollen, so sollte man hier Abstand nehmen.
Keine Referenzen
Gleiches gilt, wenn der Franchise-Geber nicht bereit ist Referenzen zu nennen. Als
potentieller Franchise-Nehmer sollte man darauf bestehen mit anderen Franchise-Nehmern
Erfahrungen auszutauschen und zwar hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Seite, des
Franchise-Systems und der Partnerschaft mit dem Franchise-Geber.
Kein Handbuch
Präsentiert der Franchise-Geber kein Handbuch, so sollte man das angestrebte Franchising
äußerst skeptisch betrachten. In der Regel reichen ein paar Checklisten, um eine
Geschäftsidee zu dokumentieren. Dieses Handbuch weist bei seriösen Franchise-Gebern aber
noch einiges mehr auf und gibt dem Franchise-Nehmer vom Prinzip her ein ausgefeiltes
Handlungskonzept an die Hand. In diesem Handbuch ist daher üblicherweise alles
Wissenswerte für den Franchise-Nehmer dokumentiert.
Zeitdruck
Versucht der Franchise-Geber einen
Franchise-Nehmer zu einem schnellen Vertragsabschluß zu bewegen (als Beispiel denke man
an die Praktiken im Time-sharing-Bereich), so sollte man äußerst zurückhaltend
reagieren. Vor Vertragsabschluß muss Zeit sein die betriebswirtschaftlichen Daten
auszuwerten sowie das Vertragskonstrukt mit fachkundigem Rechtsanwalt in Augenschein zu nehmen.
(Quelle:
angelehnt an Knut S. Pauli, Dipl.-Vw. in: Gründer Zeiten Nr. 4, Hrsg.: BMWi)
Im übrigen gilt auch beim
Franchising der Grundsatz, dass man gleichermaßen hier im Vorfeld alle Gedanken anstellen
sollte, die man auch bei einer Neugründung oder Betriebsübernahme anstellen würde.
weiter mit Teil 2 |
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