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Gründerhilfe - Franchising - Teil 1

Der potentielle Existenzgründer steht nun vor der Qual der Wahl. Ca. 560 Systeme operieren derzeit am Markt. Gut die Hälfte davon sind im Deutschen-Franchise-Verband organisiert. Dieser Verband hat sich mit eigenen Aufnahmerichtlinien die Aufgabe gestellt die Spreu vom Weizen zu trennen. Leider ist es mitunter so, dass Franchise-Geber lediglich Waren und ein obskures Werbepaket liefern. Für ein gutes Franchise-System ist dies aber zuwenig, da betriebswirtschaftliche Unterstützung, Rat und Tat durch Betriebsberater und eine Fortentwicklung des Systems fehlen.

Beim Franchising können folgende Typen unterschieden werden:

Vertriebsfranchising:
Der Franchise-Nehmer verkauft bestimmte Waren in seinem Geschäft. Das Geschäft trägt den Namen des Franchise-Gebers. Beispiel: Baumarkt

Dienstleistungsfranchising:

Der Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung des Gebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten. Beispiel: Musikschule, Hotelkette

Produktionsfranchising:
Nach Anweisungen des Franchise-Gebers stellt der Nehmer eine bestimmte Ware selbst her. Er verkauft die Produkte unter dem Warenzeichen des Franchise-Gebers. Beispiel: Getränkeabfüllbetrieb

(Quelle: Axel Müller, Gesamthochschule Duisburg in: Gründer Zeiten Nr. 4: HRsg.: BMWi)

Die zehn beliebtesten Franchise-Branchen

Branche

Franchise-Geber

Franchise-Nehmer

Gastgewerbe

19

964

Bau

11

482

Reinigung

8

587

Fitness, Sonnenstudio, Gesundheit

6

763

Reparatur und Renovierung

6

947

spezielle Dienstleistungen

5

335

Einzelhandel

5

87

Bildung und Schulen

5

1242

Kraftfahrzeuge und Kfz-Zubehör

4

34

Immobilien

4

235

(Quelle: Die Geschäftsidee, Bonn 1996 in: Gründer Zeiten Nr. 4, Hrsg.: BMWi)

Im Zuge der Existenzgründung mittels Franchising können sich für einen potentiellen Franchise-Nehmer fünf typische Stolpersteine ergeben:

Neuheit
Das Franchise-System ist erst seit kurzem auf dem Markt. Daraus resultierend kann das Konzept noch nicht erprobt sein. Die Gefahr hier zu scheitern ist zu groß.

Keine Pilotprojekte

Vorsicht ist auch geboten wenn sich der Franchise-Geber weigert mindestens zwei Pilotprojekte zu benennen und die wirtschaftlichen Eckdaten preiszugeben. Stellt man fest, dass keine Zahlen präsentiert werden sollen, so sollte man hier Abstand nehmen.

Keine Referenzen

Gleiches gilt, wenn der Franchise-Geber nicht bereit ist Referenzen zu nennen. Als potentieller Franchise-Nehmer sollte man darauf bestehen mit anderen Franchise-Nehmern Erfahrungen auszutauschen und zwar hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Seite, des Franchise-Systems und der Partnerschaft mit dem Franchise-Geber.

Kein Handbuch

Präsentiert der Franchise-Geber kein Handbuch, so sollte man das angestrebte Franchising äußerst skeptisch betrachten. In der Regel reichen ein paar Checklisten, um eine Geschäftsidee zu dokumentieren. Dieses Handbuch weist bei seriösen Franchise-Gebern aber noch einiges mehr auf und gibt dem Franchise-Nehmer vom Prinzip her ein ausgefeiltes Handlungskonzept an die Hand. In diesem Handbuch ist daher üblicherweise alles Wissenswerte für den Franchise-Nehmer dokumentiert.

Zeitdruck

Versucht der Franchise-Geber einen Franchise-Nehmer zu einem schnellen Vertragsabschluß zu bewegen (als Beispiel denke man an die Praktiken im Time-sharing-Bereich), so sollte man äußerst zurückhaltend reagieren. Vor Vertragsabschluß muss Zeit sein die betriebswirtschaftlichen Daten auszuwerten sowie das Vertragskonstrukt mit fachkundigem Rechtsanwalt in Augenschein zu nehmen.

(Quelle: angelehnt an Knut S. Pauli, Dipl.-Vw. in: Gründer Zeiten Nr. 4, Hrsg.: BMWi)

Im übrigen gilt auch beim Franchising der Grundsatz, dass man gleichermaßen hier im Vorfeld alle Gedanken anstellen sollte, die man auch bei einer Neugründung oder Betriebsübernahme anstellen würde.

weiter mit Teil 2

 
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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 26.05.2002