| Gründerhilfe
- Finanzierung - Eine Einführung Sie
werden im weiteren Verlauf feststellen, dass dieser Bereich mit zu den schwierigsten einer
Existenzgründung zählt.
Durch die durch Sie bislang gesammelten Daten sind Sie zu der
Überzeugung gelangt, dass aus Ihrer Geschäftsidee eine tragfähige Vollexistenz zu
entwickeln ist. Doch wie so oft im Leben stellen Sie fest, dass das vorhandene
Eigenkapital nicht ausreicht, um dieses Vorhaben zu finanzieren und außerdem brauchen Sie
selbstverständlich auch Rücklagen, um für die Anlaufphase Ihren Lebensstandard
weiterhin aufrecht halten zu können.
Da Sie sich jedoch schon vorab informiert haben wissen Sie, dass zum
einen öffentliche Fördermittel als auch Bankkredite zur Realisierung Ihres Vorhabens in
Anspruch genommen werden können.
Nur leider ist es so, dass Sie diese zwar beantragen können, nur,
um diese Gelder zu bekommen, bedarf es vielerlei Voraussetzungen.
Welche das im einzelnen sind und was sich hinter dem Begriff der
Finanzierung verbirgt, werden wir nun gemeinsam klären.
Unter dem Begriff der Finanzierung werde alle
Aktivitäten der Kapitalbeschaffung verstanden, die letztlich der Durchführung und
Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dienen.
Dabei wird zwischen der Beschaffung von Eigenkapital und der von
Fremdkapital unterschieden. Die Finanzierung von außen kann in Form von Geld, Gütern
oder Wertpapieren erfolgen.
Unter das Stichwort Finanzierung fällt somit auch die Gestaltung
der finanziellen Beziehungen zwischen dem Unternehmen und seinen Kapitalgebern. Neben
einer zu geringen Eigenkapitalausstattung ist falsche Finanzierung einer der Hauptgründe
für Insolvenzen von Unternehmen.
Die richtige Finanzierung ist eng mit einer vorausschauenden
Finanzplanung verbunden.
Zu den Basics:
Eine Unternehmung wird zu dem Zweck betrieben, Leistungen zu
erstellen. Dies geschieht in aller Regel durch die Kombination der Produktionsfaktoren
- Arbeit
- Betriebsmittel
- Werkstoffe
im Rahmen eines güterwirtschaftlichen Prozesses. Dieser macht es
notwendig, dass Produktionsfaktoren beschafft und sinnvoll eingesetzt werden, um die
beabsichtigte betriebliche Leistung zu bewirken. Die Zeitdauer dieses Prozesses kann von
erheblicher Zeitdauer sein.
Für die Beschaffung der Produktionsfaktoren fallen
Ausgaben an. Die daraus erbrachte betriebliche Leistung führt zu Einnahmen. Wir haben es
also nicht nur mit einem güterwirtschaftlichen Prozess zu tun, sondern auch mit einem
finanzwirtschaftlichen Prozess.
Diese Prozesse stehen in einer wechselseitigen Beziehung
zueinander, jedoch sind sie nicht völlig deckungsgleich, denn es gibt Zahlungsströme denen keine Leistungsströme gegenüberstehen:
Der Finanzwirtschaft sind folgende Bereiche
zugeordnet:
Planung
Steuerung
Kontrolle
der Ein- und Ausgaben einer Unternehmung.
Ein typischer finanzwirtschaftlicher Prozess
Die Finanzierung, die Investition und der Zahlungsverkehr
sind zentrale Begriffe der Finanzwirtschaft.
Dies sind auch gleichzeitig die Funktionen der
Finanzwirtschaft:
Als Kapitalbeschaffung oder
Finanzierung, welche die Aufgabe hat die Unternehmung mit dem erforderlichen Kapital zu
versorgen.
Als Kapitalverwendung oder
Finanzierung, welche die Aufgabe hat das beschaffte Kapital in der Unternehmung
einzusetzen.
Als Kapitalverwaltung, welche die
Aufgabe hat die Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben zu steuern, die im Rahmen des
Zahlungsverkehrs anfallen.
Kapitalbeschaffung, Kapitalverwendung und Kapitalverwaltung
stellen nicht nur Funktionen der Finanzwirtschaft dar, sondern sie müssen auch geplant,
gesteuert und kontrolliert werden. Diese Prozesse zählen zur finanzwirtschaftlichen
Führung.
Beschäftigen wir uns zunächst mit dem Begriff Kapital.
In der Betriebswirtschaftslehre ist der Begriff des Kapitals
weit gefasst. So kann es z.B.
- eine abstrakte Wertsumme in der Bilanz
- Geld für Investitionszwecke
- Geld
bedeuten.
Grundsätzlich lässt sich
unterscheiden:
Die beiden Arten des Kapitals werden nachfolgend anhand der
Bilanzgliederung nach § 266 HGB dargestellt:
Wie Sie sicherlich wissen ist nicht automatisch jede
Unternehmung buchführungspflichtig. Jedoch sollte auch der Kleinunternehmer diese
"Spielregeln" verinnerlichen - denn mit zunehmenden Erfolg steht dann auch hier
die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Buchführung "ins Haus".
Das abstrakte umfasst die Positionen die in einer Bilanz auf
der Passiva-Seite zu finden sind. Dem abstrakten Kapital steht auf der Aktiva-Seite das
konkrete Kapital gegenüber.
Der Ausweis des abstrakten Kapitals in der Bilanz hat u.a.
folgende Gründe:
- Offenlegung der Kapitalherkunft
- Vornahme einer Kapitalbewertung
- Überprüfung der Kapitalerhaltung
Nach der Herkunft lässt sich das abstrakte Kapital nach
rechtlichen Gesichtpunkten wie folgt untergliedern:
Grundsätzlich setzt sich das Eigenkapital
eines Unternehmens aus mehreren einzelnen Positionen zusammen. Dies sind zum einen die
bilanziell ausgewiesenen Positionen und zum anderen die stillen Reserven - die nicht
bilanziell erkennbar ausgewiesen sind. Diese beiden großen Einzelpositionen unterteilen
sich wiederum.
Betrachten wir als erstes die bilanziell
ausgewiesenen Positionen:
Die Geschäftsanteile
Dabei handelt es sich bei Kapitalgesellschaften um das gezeichnete Kapital -
- Stammkapital bei der GmbH
- Grundkapital bei der AG
Die Rücklagen
Diese können bei Kapitalgesellschaften sein
| Kapitalrücklage
als Zuführung von Mehrbeträgen von außerhalb des
Unternehmens |
Beträge, die bei der Ausgabe von
Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt werden
(Aufgeld |
| Beträge, die bei der Ausgabe von
Schuldverschreibungen für Wandlungs- rechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen
erzielt werden |
| Beträge von Zuzahlungen, die
Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzuges für ihre Anteile leisten |
| Beträge von anderen Zuzahlungen, die
Gesellschafter in das Eigenkapital leisten |
| Gewinnrücklagen
als Zuführung von Beträgen aus dem Jahresabschluss |
Gesetzliche Rücklage, die nur bei der
AG oder KGaA auftreten kann |
| Rücklage für eigene Anteile, die beim
Erwerb eigener Anteile zu bilden sind |
| Satzungsmäßige Rücklage, deren
Bildung aufgrund des Gesellschaftsvertrages, der Satzung oder des Statuts der Gesellschaft
erfolgt |
| Andere Gewinnrücklagen als Restgröße |
Rechtsverhältnis
Das Eigenkapital begründet ein Beteiligungsverhältnis
Haftung
Der Eigenkapitalgeber haftet als (Mit-)Eigentümer je nach Rechtsform mindestens in
Höhe seiner Einlage, ggf. auch mit seinem Privatvermögen
Vermögen
Der Eigenkapitalgeber (EK-G) hat einen anteiligen Anspruch, wenn der
Liquidationserlös die Schulden übersteigt
Entgelt
Der EK-G ist grundsätzlich am Gewinn und Verlust beteiligt
Mitbestimmung
Der EK-G ist grundsätzlich zur Mitbestimmung berechtigt, es erfolgt in der Praxis
aber mitunter eine Begrenzung
Verfügbarkeit
Das Eigenkapital ist vom Grundsatz her unbegrenzt verfügbar
Steuern
Eigenkapitalzinsen sind steuerlich nicht ansetzbar, der Gewinn wird voll belastet,
je nach Rechtsform durch ESt, KSt, GewSt
Umfang
Das Eigenkapital ist durch die finanzielle Kapazität und/oder die Bereitschaft
bisheriger und neuer Kapitalgeber begrenzt
Interesse
Der EK-G hat üblicherweise ein Interesse am Erhalt der Unternehmung
Kommen wir nun zum Fremdkapital.
Das Fremdkapital stellt die Gesamtheit aller Schulden einer
Unternehmung dar.
Das Fremdkapital lässt sich unterscheiden in
Rückstellungen
Diese sind durch das Merkmal der Ungewissheit zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung gekennzeichnet. Die Ungewissheit kann sich dabei auf den
Verpflichtungsgrund und /oder die Verpflichtungshöhe beziehen.
Nach § 266 (3) HGB können Rückstellung sein:
- Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
- Steuerrückstellung
- sonstige Rückstellungen
Unter Finanzierungsaspekten können Rücklagen - trotz ihrer
rechtlichen Zuordnung zum Fremdkapital - dem Eigenkapital nahe kommen wenn sie langfristig
gebildet werden. Typisch wären Pensionsrückstellungen die dem Unternehmen - mit gewissen
Einschränkungen - über Jahre zur Verfügung stehen können.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind im Gegensatz zu den Rückstellungen
- betragsmäßig und
- terminlich
genau festgelegt.
Gemäß § 266 (3) HGB können dies sein:
- Anleihen
- Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
- Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
- Verbindlichkeiten aus der Annahme
gezogener Wechsel
- Verbindlichkeiten aus der Ausstellung
eigener Wechsel
- Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
- Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- Sonstige Verbindlichkeiten aus
Steuern, im Rahmen der sozialen Sicherheit u.a.
- kurzfristiger
- mittelfristiger
- langfristiger
Natur sein.
Folgende Eigenschaften weist das Fremdkapital
auf:
Rechtsverhältnis
Das Fremdkapital begründet ein Schuldverhältnis
Haftung
Der Fremdkapitalgeber haftet als Gläubiger der Unternehmung nicht
Vermögen
Der Fremdkapitalgeber hat Anspruch auf Rückzahlung des zur Verfügung gestellten
Kapitals
Entgelt
Der Fremdkapitalgeber hat grundsätzlich Anspruch auf einen festen Zinsanspruch und
ist nicht am Gewinn oder Verlust beteiligt
Mitbestimmung
Der Fremdkapitalgeber ist grundsätzlich nicht zur Mitbestimmung berechtigt,
praktisch kann dies aber in unterschiedlichem Umfang eingeräumt werden
Verfügbarkeit
Das Fremdkapital ist grundsätzlich zeitlich begrenzt verfügbar
Steuern
Fremdkapitalzinsen sind steuerlich als Aufwand absetzbar (mit Einschränkung bei
der GewSt)
Umfang
Das Fremdkapital ist durch die Einschätzung des mit der Hingabe verbundenen
Risikos und den Umfang verfügbarer Sicherheiten begrenzt
Interesse
Der Fremdkapitalgeber ist am Erhalt seines Kapitals interessiert
Soweit zum abstrakten Kapital. Wenden wir uns
nun dem konkreten Kapital zu:
Das konkrete Kapital findet sich auf der
Aktiva-Seite einer Bilanz. Auf der Aktiva-Seite einer Bilanz finden sich die einzelnen
Positionen zum Anlage- und Umlaufvermögen. Das konkrete Kapital besitzt also
Vermögenscharakter.
In Erscheinung tritt es als
Zur Einordnung sei nochmals auf die Bilanzgliederung
hingewiesen (§ 266 (2) HGB).
Als Anlagevermögen werden Güter bezeichnet, die dazu
bestimmt sind, der Unternehmung auf Dauer zu dienen.
Hierzu zählen:
Immaterielle Vermögensgegenstände:
z.B. Patente, Lizenzen, Gebrauchsmuster, Rechte aus schwebenden Geschäften,
Warenzeichen
Sachanlagen:
z.B. Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,
Finanzanlagen:
Beteiligungen, Wertpapiere, Ausleihungen
Den Umlaufvermögen sind all jene Vermögensgegenstände
zuzurechnen die nicht zum Anlagevermögen gehören oder zählen.
Hier lassen sich unterscheiden:
Vorräte:
z.B. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Leistungen,
geleistete Anzahlungen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Steuererstattungsansprüche, Kautionen,
Vorschüsse, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Zinsansprüche
Wertpapiere:
z.B. wertpapiermäßige Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile des
Unternehmens, sonstige Wertpapiere
Schecks, Kassenbestand
Bundesbankguthaben, Postgiroguthaben
Bankguthaben bei anderen Instituten
Die Kapitalbedarfsdeckung einer Unternehmung muss nicht immer
nur durch Geldmittel realisiert werden, es können hierzu auch Sachgüter oder Rechte dazu
genutzt werden.
Jetzt - nachdem wir uns mit einigen Grundbegriffen und
grundsätzlichen Sachverhalten vertraut gemacht haben - wollen wir uns dem Begriff der
Finanzierung zuwenden:
Um eine Leistung zu erstellen wird in der Regel Kapital
benötigt. Die Beschaffung des hierzu notwendigen Kapitals wird als Finanzierung be-
zeichnet. Diese bezieht sich alle Maßnahmen der Beschaffung von Geld und geldwerten
Gütern.
Die Finanzierung umfasst also
Im Zusammenhang mit der Finanzierung stellen sich vor allem
folgende Fragen:
- Wie groß ist der Kapitalbedarf der
Unternehmung?
- Welche Finanzierungsarten bieten sich
zur Deckung dieses Kapitalbedarfs an?
- Wie sieht die optimale (also mit den
wenigsten Kosten verbundene) Finanzierung aus?
Schaubilder:
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