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Gründerhilfe - Finanzierung - Eine Einführung

Sie werden im weiteren Verlauf feststellen, dass dieser Bereich mit zu den schwierigsten einer Existenzgründung zählt.

Durch die durch Sie bislang gesammelten Daten sind Sie zu der Überzeugung gelangt, dass aus Ihrer Geschäftsidee eine tragfähige Vollexistenz zu entwickeln ist. Doch wie so oft im Leben stellen Sie fest, dass das vorhandene Eigenkapital nicht ausreicht, um dieses Vorhaben zu finanzieren und außerdem brauchen Sie selbstverständlich auch Rücklagen, um für die Anlaufphase Ihren Lebensstandard weiterhin aufrecht halten zu können.

Da Sie sich jedoch schon vorab informiert haben wissen Sie, dass zum einen öffentliche Fördermittel als auch Bankkredite zur Realisierung Ihres Vorhabens in Anspruch genommen werden können.

Nur leider ist es so, dass Sie diese zwar beantragen können, nur, um diese Gelder zu bekommen, bedarf es vielerlei Voraussetzungen.

Welche das im einzelnen sind und was sich hinter dem Begriff der Finanzierung verbirgt, werden wir nun gemeinsam klären.

Unter dem Begriff der Finanzierung werde alle Aktivitäten der Kapitalbeschaffung verstanden, die letztlich der Durchführung und Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dienen.

Dabei wird zwischen der Beschaffung von Eigenkapital und der von Fremdkapital unterschieden. Die Finanzierung von außen kann in Form von Geld, Gütern oder Wertpapieren erfolgen.

Unter das Stichwort Finanzierung fällt somit auch die Gestaltung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Unternehmen und seinen Kapitalgebern. Neben einer zu geringen Eigenkapitalausstattung ist falsche Finanzierung einer der Hauptgründe für Insolvenzen von Unternehmen.

Die richtige Finanzierung ist eng mit einer vorausschauenden Finanzplanung verbunden.

Zu den Basics:

Eine Unternehmung wird zu dem Zweck betrieben, Leistungen zu erstellen. Dies geschieht in aller Regel durch die Kombination der Produktionsfaktoren

  • Arbeit
  • Betriebsmittel
  • Werkstoffe

im Rahmen eines güterwirtschaftlichen Prozesses. Dieser macht es notwendig, dass Produktionsfaktoren beschafft und sinnvoll eingesetzt werden, um die beabsichtigte betriebliche Leistung zu bewirken. Die Zeitdauer dieses Prozesses kann von erheblicher Zeitdauer sein.

Für die Beschaffung der Produktionsfaktoren fallen Ausgaben an. Die daraus erbrachte betriebliche Leistung führt zu Einnahmen. Wir haben es also nicht nur mit einem güterwirtschaftlichen Prozess zu tun, sondern auch mit einem finanzwirtschaftlichen Prozess.

Diese Prozesse stehen in einer wechselseitigen Beziehung zueinander, jedoch sind sie nicht völlig deckungsgleich, denn es gibt Zahlungsströme denen keine Leistungsströme gegenüberstehen:

Der Finanzwirtschaft sind folgende Bereiche zugeordnet:

  • Planung

  • Steuerung

  • Kontrolle

der Ein- und Ausgaben einer Unternehmung.

Ein typischer finanzwirtschaftlicher Prozess

Die Finanzierung, die Investition und der Zahlungsverkehr sind zentrale Begriffe der Finanzwirtschaft.

Dies sind auch gleichzeitig die Funktionen der Finanzwirtschaft:

Als Kapitalbeschaffung oder Finanzierung, welche die Aufgabe hat die Unternehmung mit dem erforderlichen Kapital zu versorgen.

Als Kapitalverwendung oder Finanzierung, welche die Aufgabe hat das beschaffte Kapital in der Unternehmung einzusetzen.

Als Kapitalverwaltung, welche die Aufgabe hat die Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben zu steuern, die im Rahmen des Zahlungsverkehrs anfallen.

Kapitalbeschaffung, Kapitalverwendung und Kapitalverwaltung stellen nicht nur Funktionen der Finanzwirtschaft dar, sondern sie müssen auch geplant, gesteuert und kontrolliert werden. Diese Prozesse zählen zur finanzwirtschaftlichen Führung.

Beschäftigen wir uns zunächst mit dem Begriff Kapital.

In der Betriebswirtschaftslehre ist der Begriff des Kapitals weit gefasst. So kann es z.B.

  • eine abstrakte Wertsumme in der Bilanz
  • Geld für Investitionszwecke
  • Geld

bedeuten.

Grundsätzlich lässt sich unterscheiden:

Die beiden Arten des Kapitals werden nachfolgend anhand der Bilanzgliederung nach § 266 HGB dargestellt:

Wie Sie sicherlich wissen ist nicht automatisch jede Unternehmung buchführungspflichtig. Jedoch sollte auch der Kleinunternehmer diese "Spielregeln" verinnerlichen - denn mit zunehmenden Erfolg steht dann auch hier die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Buchführung "ins Haus". 

Das abstrakte umfasst die Positionen die in einer Bilanz auf der Passiva-Seite zu finden sind. Dem abstrakten Kapital steht auf der Aktiva-Seite das konkrete Kapital gegenüber.

Der Ausweis des abstrakten Kapitals in der Bilanz hat u.a. folgende Gründe:

  • Offenlegung der Kapitalherkunft
  • Vornahme einer Kapitalbewertung
  • Überprüfung der Kapitalerhaltung

Nach der Herkunft lässt sich das abstrakte Kapital nach rechtlichen Gesichtpunkten wie folgt untergliedern:

  • Eigenkapital
  • Fremdmittel

Grundsätzlich setzt sich das Eigenkapital eines Unternehmens aus mehreren einzelnen Positionen zusammen. Dies sind zum einen die bilanziell ausgewiesenen Positionen und zum anderen die stillen Reserven - die nicht bilanziell erkennbar ausgewiesen sind. Diese beiden großen Einzelpositionen unterteilen sich wiederum.

Betrachten wir als erstes die bilanziell ausgewiesenen Positionen:

Die Geschäftsanteile
Dabei handelt es sich bei Kapitalgesellschaften um das gezeichnete Kapital -

  • Stammkapital bei der GmbH
  • Grundkapital bei der AG

Die Rücklagen

Diese können bei Kapitalgesellschaften sein

Kapitalrücklage

als Zuführung von Mehrbeträgen von außerhalb des Unternehmens

Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt werden (Aufgeld
Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- rechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt werden
Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzuges für ihre Anteile leisten
Beträge von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten
Gewinnrücklagen

als Zuführung von Beträgen aus dem Jahresabschluss

Gesetzliche Rücklage, die nur bei der AG oder KGaA auftreten kann
Rücklage für eigene Anteile, die beim Erwerb eigener Anteile zu bilden sind
Satzungsmäßige Rücklage, deren Bildung aufgrund des Gesellschaftsvertrages, der Satzung oder des Statuts der Gesellschaft erfolgt
Andere Gewinnrücklagen als Restgröße


Rechtsverhältnis

Das Eigenkapital begründet ein Beteiligungsverhältnis

Haftung
Der Eigenkapitalgeber haftet als (Mit-)Eigentümer je nach Rechtsform mindestens in Höhe seiner Einlage, ggf. auch mit seinem Privatvermögen

Vermögen
Der Eigenkapitalgeber (EK-G) hat einen anteiligen Anspruch, wenn der Liquidationserlös die Schulden übersteigt

Entgelt
Der EK-G ist grundsätzlich am Gewinn und Verlust beteiligt

Mitbestimmung
Der EK-G ist grundsätzlich zur Mitbestimmung berechtigt, es erfolgt in der Praxis aber mitunter eine Begrenzung

Verfügbarkeit
Das Eigenkapital ist vom Grundsatz her unbegrenzt verfügbar

Steuern
Eigenkapitalzinsen sind steuerlich nicht ansetzbar, der Gewinn wird voll belastet, je nach Rechtsform durch ESt, KSt, GewSt

Umfang
Das Eigenkapital ist durch die finanzielle Kapazität und/oder die Bereitschaft bisheriger und neuer Kapitalgeber begrenzt

Interesse
Der EK-G hat üblicherweise ein Interesse am Erhalt der Unternehmung

Kommen wir nun zum Fremdkapital.

Das Fremdkapital stellt die Gesamtheit aller Schulden einer Unternehmung dar.

Das Fremdkapital lässt sich unterscheiden in

Rückstellungen
Diese sind durch das Merkmal der Ungewissheit zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung gekennzeichnet. Die Ungewissheit kann sich dabei auf den Verpflichtungsgrund und /oder die Verpflichtungshöhe beziehen.

Nach § 266 (3) HGB können Rückstellung sein:

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • Steuerrückstellung
  • sonstige Rückstellungen

Unter Finanzierungsaspekten können Rücklagen - trotz ihrer rechtlichen Zuordnung zum Fremdkapital - dem Eigenkapital nahe kommen wenn sie langfristig gebildet werden. Typisch wären Pensionsrückstellungen die dem Unternehmen - mit gewissen Einschränkungen - über Jahre zur Verfügung stehen können.

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind im Gegensatz zu den Rückstellungen

  • betragsmäßig         und
  • terminlich

genau festgelegt.

Gemäß § 266 (3) HGB können dies sein:

  • Anleihen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel
  • Verbindlichkeiten aus der Ausstellung eigener Wechsel
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  • Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern, im Rahmen der sozialen Sicherheit u.a.
    • kurzfristiger
    • mittelfristiger
    • langfristiger

Natur sein.

Folgende Eigenschaften weist das Fremdkapital auf:

Rechtsverhältnis

Das Fremdkapital begründet ein Schuldverhältnis

Haftung
Der Fremdkapitalgeber haftet als Gläubiger der Unternehmung nicht

Vermögen
Der Fremdkapitalgeber hat Anspruch auf Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals

Entgelt
Der Fremdkapitalgeber hat grundsätzlich Anspruch auf einen festen Zinsanspruch und ist nicht am Gewinn oder Verlust beteiligt

Mitbestimmung
Der Fremdkapitalgeber ist grundsätzlich nicht zur Mitbestimmung berechtigt, praktisch kann dies aber in unterschiedlichem Umfang eingeräumt werden

Verfügbarkeit
Das Fremdkapital ist grundsätzlich zeitlich begrenzt verfügbar

Steuern
Fremdkapitalzinsen sind steuerlich als Aufwand absetzbar (mit Einschränkung bei der GewSt)

Umfang
Das Fremdkapital ist durch die Einschätzung des mit der Hingabe verbundenen Risikos und den Umfang verfügbarer Sicherheiten begrenzt

Interesse
Der Fremdkapitalgeber ist am Erhalt seines Kapitals interessiert

Soweit zum abstrakten Kapital. Wenden wir uns nun dem konkreten Kapital zu:

Das konkrete Kapital findet sich auf der Aktiva-Seite einer Bilanz. Auf der Aktiva-Seite einer Bilanz finden sich die einzelnen Positionen zum Anlage- und Umlaufvermögen. Das konkrete Kapital besitzt also Vermögenscharakter.

In Erscheinung tritt es als

  • Geld
  • Rechte
  • Sachgüter

Zur Einordnung sei nochmals auf die Bilanzgliederung hingewiesen (§ 266 (2) HGB).

Als Anlagevermögen werden Güter bezeichnet, die dazu bestimmt sind, der Unternehmung auf Dauer zu dienen.

Hierzu zählen:

Immaterielle Vermögensgegenstände:

z.B. Patente, Lizenzen, Gebrauchsmuster, Rechte aus schwebenden Geschäften, Warenzeichen

Sachanlagen:
z.B. Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,

Finanzanlagen:
Beteiligungen, Wertpapiere, Ausleihungen

Den Umlaufvermögen sind all jene Vermögensgegenstände zuzurechnen die nicht zum Anlagevermögen gehören oder zählen.

Hier lassen sich unterscheiden:

Vorräte:

z.B. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Leistungen, geleistete Anzahlungen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Steuererstattungsansprüche, Kautionen, Vorschüsse, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Zinsansprüche

Wertpapiere:
z.B. wertpapiermäßige Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile des Unternehmens, sonstige Wertpapiere

Schecks, Kassenbestand

Bundesbankguthaben, Postgiroguthaben

Bankguthaben bei anderen Instituten

Die Kapitalbedarfsdeckung einer Unternehmung muss nicht immer nur durch Geldmittel realisiert werden, es können hierzu auch Sachgüter oder Rechte dazu genutzt werden.

Jetzt - nachdem wir uns mit einigen Grundbegriffen und grundsätzlichen Sachverhalten vertraut gemacht haben - wollen wir uns dem Begriff der Finanzierung zuwenden:

Um eine Leistung zu erstellen wird in der Regel Kapital benötigt. Die Beschaffung des hierzu notwendigen Kapitals wird als Finanzierung be- zeichnet. Diese bezieht sich alle Maßnahmen der Beschaffung von Geld und geldwerten Gütern.

Die Finanzierung umfasst also

  • Geld
  • Sachgüter
  • Rechte.

Im Zusammenhang mit der Finanzierung stellen sich vor allem folgende Fragen:

  • Wie groß ist der Kapitalbedarf der Unternehmung?
  • Welche Finanzierungsarten bieten sich zur Deckung dieses Kapitalbedarfs an?
  • Wie sieht die optimale (also mit den wenigsten Kosten verbundene) Finanzierung aus?

Schaubilder:

 
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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 26.05.2002