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Bankgeheimnis
Im sogenannten Bankenerlass, der in die Abgabenordnung (AO) übernommen wurde, geregelte Zurückhaltungspflicht für Finanzbehörden bei der Fahndung nach Steuertatbeständen. Demnach müssen Banken lediglich in Strafverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Auskünfte über ihre Kunden an Richter und Staatsanwälte erteilen. Die einzige Auskunftspflicht besteht bei Tod eines Kunden, den jede Bank innerhalb eines Monats an das zuständige Finanzamt zu melden hat. Eine weitere Einschränkung des Bankgeheimnis erfolgte 1993 durch die Einführung des Geldwäschegesetzes.

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Letzte Aktualisierung am: 11.05.2002