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Bartering
Multilaterales Tauschgeschäft (Ringtausch, Kompensationsgeschäfte, Ware gegen Ware), bei dem das Warenangebot und die -nachfrage vieler Teilnehmer mit Hilfe der EDV über eine Bartering-Gesellschaft verrechnet werden.

Wenn beispielsweise ein Hotelier Fleischwaren von einem Großmetzger benötigt, dieser wiederum Maschinen zur Wurstproduktion von einem Maschinenbauunternehmen braucht und der Maschinenfabrikant eine Fortbildungsveranstaltung in dem genannten Hotel reservieren möchte, so können diese Leistungen evtl. gegeneinander aufgerechnet werden. Eine gesetzliche Grundlage dieser in Deutschland aufgrund der Liquiditätsvorteile zunehmenden Geschäfte fehlt bisher.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum "Tausch" gem. § 515 BGB und die Regelungen zum Kaufvertrag sind hier nur mit Einschränkungen anwendbar. Problematisch ist beim Bartering die Handhabung von Gewährleistungen.

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Letzte Aktualisierung am: 11.05.2002