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Belege
Belege sind die Dokumentation für alle Geschäftsvorfälle. Für die Buchführung gilt der Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg". Belege sind somit die Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Buchführung. Im Handelsgesetzbuch hat der Gesetzgeber genau definiert, in welcher Form der Kaufmann Geschäfte festzuhalten und zu archivieren hat.

Der Hauptzweck von Belegen ist die Urkunden- und Nachweisfunktion von Handelsgeschäften. Belege unterliegen gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen, um den Nachweis über einen festgelegten Zeitraum hinweg gewährleisten zu können.

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Letzte Aktualisierung am: 11.05.2002