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Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, besteht Zwangsmitgliedschaft. Allerdings können auch Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, bei der Berufsgenossenschaft eine Unfallversicherung abschließen. Sie genießen dann einen Versicherungsschutz, der über das übliche Angebot der Versicherungsgesellschaften hinausgeht.

Neben der Unfallversicherung haben die Berufsgenossenschaften die Aufgabe, betriebliche Unfälle so gut wie möglich zu verhüten und erlassen zu diesem Zweck Vorschriften bezüglich Einrichtungen und Maßnahmen der Arbeitgeber. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften überprüft.

Für die Anmeldung bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft gibt es kein Formular. Sie muss folgende Angaben enthalten:

  • Datum des Beginns der selbständigen Tätigkeit
  • Art der Tätigkeit
  • Angabe, ob zur Zeit der Anmeldung Arbeitnehmer beschäftigt werden

Vielfach kennt der Unternehmensgründer die für ihn fachlich zuständige Berufsgenossenschaft aus früheren Tätigkeiten. Auskunft, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, geben die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

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Letzte Aktualisierung am: 11.05.2002