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Bestätigungsvermerk
Zusammenfassende Feststellung der Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung. In § 322 I HGB ist ein sogenanntes Formeltestat seit 1985 enthalten, das die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Übereinstimmung des Lagebericht mit dem Jahresabschluss testiert. Dieser Bestätigungsvermerk muss in geeigneter Weise ergänzt oder eingeschränkt werden, um einen falschen Eindruck über den Inhalt der Prüfung und die Tragweite des Bestätigungsvermerks zu vermeiden. Bei besonders schwerwiegenden Einschränkungen ist der Bestätigungsvermerk zu versagen. Dies ist in einem Vermerk zum Jahresabschluss zu erklären und zu begründen. Der Abschlussprüfer hat den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über die Versagung zu unterzeichnen. Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich wird der Bestätigungsvermerk eine wesentliche Änderung erfahren. Neben einer Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung wird das Formeltestat künftig in einem Kernsatz bestätigen, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und dass der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahresabschluss nach Erkenntnis des Prüfers ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens darstellt.

Weiterhin muss der Bestätigungsvermerk eine allgemeinverständliche und problemorientierte Beurteilung des Prüfungsergebnisses enthalten. Insbesondere ist hierbei auf erkannte Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, einzugehen. Durch eine Verdeutlichung der Grenze der Prüfung und der Verantwortung der Geschäftsführung soll der Abschlussprüfer die Erwartungslücke beim Leser eines Bestätigungsvermerks schließen können.

Eine weitgehende Übereinstimmung des Bestätigungsvermerks nach diesen neuen Vorschriften mit den Anforderungen an den Auditor Report on Financial Statements wie sie in ISA 700 festgelegt sind, erhöht auch die internationale Akzeptanz.

Im Rahmen des Bestätigungsvermerks für einen Konzernabschluss kann bei der Anwendung von HGB Regelungen und IAS oder US-GAAP ein sog. duales Testat erteilt werden. Hierbei wird zwar unter einer Überschrift, aber in separaten Absätzen die Übereinstimmung mit den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften testiert.

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Letzte Aktualisierung am: 11.05.2002