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Beteiligungscontrolling
Koordination, Unterstützung und Steuerung der Beteiligungsgesellschaften im Hinblick auf die bestmögliche Erreichung der Gesamtunternehmensziele sowie der Zielvorgaben für einzelne Gesellschaften. Das Beteiligungscontrolling erstreckt sich nicht nur auf die Beteiligungen im Sinne von § 271 HGB, sondern auf alle Anteile, die an selbständigen juristischen Einheiten gehalten werden. Die zunehmende Verflechtung der Wirtschaft und die damit einhergehenden Akquisitionen und Verselbständigungen einzelner Unternehmensbereiche haben dazu geführt, daß in fast allen größeren Unternehmen eigene Beteiligungsressorts (z.T. auf Vorstandsebene) eingerichtet wurden.

Das Instrumentarium des Beteiligungscontrolling mit einem fest vorgegebenen Berichtsrhythmus und -inhalt erstreckt sich zum einen als operatives Controlling insbesondere auf die klassischen bilanzanalytischen Kennzahlen und Kennzahlensysteme und zum anderen als strategisches Controlling vor allem auf die Ermittlung von Beteiligungs- bzw. Unternehmenswerten.

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Letzte Aktualisierung am: 11.05.2002