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Beteiligungsfinanzierung
Finanzierung eines Unternehmens von außen mit Eigenkapital. Beteiligungsfinanzierung kann durch den Eigentümer selbst bei Gründung oder durch Nachschuss von eigenem Kapital, durch eine Ausgabe von Anteilscheinen bei einer Kapitalerhöhung oder durch die Neuaufnahme von Gesellschaftern erfolgen. Die Eigenkapitalüberlassung kann in Form von Sacheinlagen, Geldeinlagen oder durch Überlassung von Rechten erfolgen. Durch die Beteiligungsfinanzierung erwirbt der Kapitalgeber ein Miteigentumsrecht, einen Anspruch auf Gewinn- und Verlustanteil am bilanziellen Substanzwert, den stillen Reserven, dem Firmenwert sowie ein Anteil am Liquidationserlös. Je nach Rechtsform ist mit der Beteiligungsfinanzierung eine Mitwirkung an der Geschäftsführung verbunden.

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Letzte Aktualisierung am: 11.05.2002