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Betriebsänderung
Bei einer Betriebsänderung hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Sie stellt den Kernbereich der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten dar. Im Betriebsverfassungsgesetz ist dabei im einzelnen aufgezählt, welche Maßnahmen zu den Betriebsänderungen gehören. Abzugrenzen ist die Betriebsänderung von dem Betriebsübergang, bei dem die Rechte des Arbeitnehmers durch das BGB gesichert werden. Liegt eine Betriebsänderung vor, so müssen Arbeitgeber und Betriebsrat einen Interessenausgleich ausarbeiten und in einem zweiten Schritt einen Sozialplan erstellen.

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Letzte Aktualisierung am: 11.05.2002