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| Betriebsratsmitglieder |
| Das Amt des
Betriebsratsmitgliedes ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Für die damit verbundenen
Aufgaben muss der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied ohne Lohnminderung von seiner
beruflichen Tätigkeit freistellen. In Betrieben ab einer bestimmten Größe müssen
einzelne Betriebsratsmitglieder gänzlich von den arbeitsvertraglichen Pflichten
freigestellt werden. Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Freizeitausgleich und auf
Teilnahme an bestimmten Fortbildungsveranstaltungen, und es gilt für sie ein besonderer
Kündigungsschutz. |
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