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Betriebsratsmitglieder
Das Amt des Betriebsratsmitgliedes ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Für die damit verbundenen Aufgaben muss der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied ohne Lohnminderung von seiner beruflichen Tätigkeit freistellen. In Betrieben ab einer bestimmten Größe müssen einzelne Betriebsratsmitglieder gänzlich von den arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt werden. Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Freizeitausgleich und auf Teilnahme an bestimmten Fortbildungsveranstaltungen, und es gilt für sie ein besonderer Kündigungsschutz.

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Letzte Aktualisierung am: 11.05.2002