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Betriebsnotwendiges Kapital
Unter betriebsnotwendigem Kapital versteht man das gesamte Eigen- und Fremdkapital, das zum Zweck der betrieblichen Leistungserstellung im Unternehmen gebunden ist. Ermittelt wird es auf der Grundlage der Bilanzwerte. Betriebsnotwendiges Kapital darf keinen anderen Verwendungszwecken zugeführt werden. Es kann beispielsweise nicht auf dem Kapitalmarkt zur Verzinsung angelegt werden. Auf der Grundlage des betriebsnotwendigen Kapitals werden in der Kostenrechnung die entgangenen kalkulatorischen Zinsen berechnet.

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Letzte Aktualisierung am: 11.05.2002