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| CAP |
| Zinsbegrenzungsvertrag bzw.
Kauf einer Garantie, dass die eigenen Zinszahlungen eine bestimmte Zinsobergrenze nicht
übersteigen. Der Käufer eines Cap hat somit die Gewissheit, dass seine Zinskosten eine
festgelegte Obergrenze nicht überschreiten bzw. bei steigenden Zinsen vom Vertragspartner
ausgeglichen werden. Bei einer Vereinbarung einer Zinsuntergrenze spricht man von einem
Floor. Werden sowohl Zinsunter- als auch -obergrenzen vereinbart, handelt es sich um einen
Collar. |
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