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CE-Zeichen
Elektrische und elektronische Geräte, die seit dem 1. Januar 1996 innerhalb der EU in den Verkehr gebracht werden, müssen das CE-Schutzzeichen tragen. Es wird nach einer Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit der Geräte vergeben. Für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sind Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber verantwortlich. Bei der CE-Norm wird die Verantwortung für die Konformität vom Hersteller bis zum Vertreiber weitergegeben.
Der Endverbraucher hat somit einen unmittelbar Verantwortlichen, der Schäden beheben muss. So haftet der Händler beispielsweise auch dann, wenn der Hersteller in Fernost nicht erreichbar ist.

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Letzte Aktualisierung am: 11.05.2002