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Dauerschulden
Im Rahmen der Gewerbesteuer Verbindlichkeiten, die wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs oder mit seiner Erweiterung oder Verbesserung zusammenhängen. Diese Qualifizierung ist maßgeblich für die Entscheidung, ob im Rahmen der Gewerbeertragsteuer die auf die Dauerschulden entfallenden Zinsen zur Hälfte wieder dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Insbesondere bei Kontokorrentkrediten ist die Frage nach der Qualifizierung als Dauerschuld zweifelhaft. Daher hat die Finanzverwaltung festgelegt, daß dann, wenn ein Kontokorrentkonto acht Tage im Haben ist, der Dauerschuldcharakter entfällt. Bei der Berechnung der Kontokorrentdauerschuld bleibt der niedrigste Schuldenstand, der bis sieben Tage bestanden hat, außer Ansatz.

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Letzte Aktualisierung am: 13.05.2002