Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Dienstleistungsverkehr
Für die Freiheit des D. gelten nach europäischem Gemeinschaftsrecht im wesentlichen die Grundsätze für den Warenverkehr (Art. 30. EGV ff.). Während bei diesem Waren Gegenstand des Handels sind, betrifft der D. den Verkehr mit sonstigen wirtschaftlichen Leistungen über die Grenze. Demgemäss wendet der EuGH die Rechtsprechung zum Warenverkehr (Dassonvilleformel, Cassisformel) weitgehend auch auf den D. an. Zum D. i.S.v. Art. 60 EGV gehört Wirtschaftsverkehr jeder Art, der nicht Waren- oder Kapitalverkehr ist, z.B. die Versicherungswirtschaft und die Bauwirtschaft (hierzu Entsenderichtlinie) aber auch nur mittelbar wirtschaftliche Leistungen wie kommerzieller Sport, Fernsehen, Werbung, sowie auch die Leistungen der freien Berufe. Begibt sich der Dienstleistende selbst über die Grenze, spricht man von aktivem D., wird lediglich die Dienstleistung über die Grenze geschickt, etwa eine Versicherungspolice, statische Leistungen etc., wird das passiver D. genannt.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 13.05.2002