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Differenzbesteuerung
Erwirbt ein Händler Waren, die er anschließend weiterverkauft, von einem Privatmann oder Kleinunternehmer, kann er dafür keine Vorsteuer abziehen, da ihm keine in Rechnung gestellt wird. Normalerweise müsste er aber vom vollen späteren Wiederverkaufspreis die Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Hier greift die Differenzbesteuerung ein. Der Händler muss lediglich den Unterschied zwischen seinem Einkauf und dem späteren Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterwerfen.

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Letzte Aktualisierung am: 13.05.2002