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Direktionsrecht
Das Direktionsrecht - oder auch Weisungsrecht - des Arbeitgebers ist neben dem Arbeitsvertrag, den kollektivrechtlichen Vereinbarungen, den gesetzlichen Regelungen und betrieblichen Übungen eines der Instrumente, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer zu bestimmen. Dabei ist zu beachten, daß das Direktionsrecht nur in bestimmten Grenzen ausgeübt werden kann. So können beispielsweise Tarifverträge das Direktionsrecht einschränken. Vom Direktionsrecht umfasst sind neben arbeitsbezogenen auch verhaltensbezogene Weisungen. Maßnahmen des Direktionsrechts können arbeitsgerichtlich überprüft werden.

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Letzte Aktualisierung am: 13.05.2002