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Direktversicherung
Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer (Inhaber der Versicherung) und Beitragszahler eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab, bei welcher der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind, dann spricht man von einer Direktversicherung. Die Direktversicherung dient insbesondere der langfristigen Altersvorsorge. An sie sind bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen verschiedene steuerliche Vergünstigungen geknüpft, die sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber finanzielle Vorteile bringen.

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Letzte Aktualisierung am: 13.05.2002