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Dokumentenakkreditiv
Dokumentenakkreditive sind (in der Regel unwiderrufliche) Zahlungsversprechen von Banken, die diese im Auftrag von Importeuren zugunsten von Exporteuren abgeben. Um Zahlung zu erlangen, muss der akkreditivbegünstigte Exporteur die Akkreditivbedingungen erfüllen, insbesondere bestimmte Dokumente (die den Versand, die Versicherung, eventuell die Qualität der Güter und/oder andere Sachverhalte beweisen) vor Verfall des Dokumentenakkreditivs vorlegen. Die Stellung eines Dokumentenakkreditivs verlangt der Exporteur immer dann, wenn er wirtschaftliche und/oder politische Risiken in einem Außenhandelsgeschäft erkennt und eine Vorauszahlung nicht durchzusetzen ist.

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Letzte Aktualisierung am: 13.05.2002