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Drittaufwand
Unter Drittaufwand sind solche Kosten zu verstehen, die ein anderer als der Steuerschuldner getragen hat, die aber durch die Einkünfteerzielung des Steuerschuldners verursacht sind und sich bei ihm steuerlich auswirken sollen. Dies ist abzugrenzen von denjenigen eigenen Aufwendungen, die ein Steuerschuldner zwar selbst trägt, die aber einem Wirtschaftsgut gelten, das ihm nicht gehört.

Drittaufwand ist nicht nur bei den Gewinneinkünften, sondern auch im Rahmen der Überschusseinkünfte und sogar bei Sonderausgaben möglich.

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Letzte Aktualisierung am: 13.05.2002