Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Deklaratorische Wirkung
Ein Rechtsakt kann deklaratorische oder konstitutive Wirkung haben. Im ersten Falle wird das Bestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses lediglich festgestellt, bezeugt oder klargestellt, z.B. im Zivilprozess durch Feststellungsurteil über ein streitiges Rechtsverhältnis, im Verwaltungsrecht durch Ausstellung einer Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit. Im zweiten Falle wird durch den Rechtsakt ein Recht oder Rechtsverhältnis begründet, aufgehoben oder gestaltet, z.B. durch Verleihung der Staatsbürgerschaft, Erteilung einer Gewerbekonzession, Ehescheidung durch Urteil usw. Konstitutivwirkung eines Rechtsgeschäfts liegt z.B. bei gutgläubigem Erwerb einer Sache vom Nichteigentümer vor.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 13.05.2002