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Einnahme-Überschuss-Rechnung
Die zu versteuernden Einkünfte können nach verschiedenen Methoden ermittelt werden. Freiberuflich Tätige können ihren Gewinn regelmäßig mit der Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Bei gewerblichen Unternehmern sowie Land- und Forstwirten dürfen bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Bei der Einnahme-Überschussrechnung handelt es sich um ein gegenüber der Gewinnermittlung durch Buchführung vereinfachtes Gewinnermittlungsverfahren, in welchem die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002