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Eigenhändler
Im Gegensatz zum Handelsvertreter und Kommissionär ist ein Eigenhändler ein Händler, der in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Waren an- und verkauft (z.B. Autohändler). Mit den Herstellern oder Lieferanten steht er gewöhnlich in vertraglicher Dauerbeziehung (Vertragshändler). Da für den Eigenhändler eine gesetzliche Regelung fehlt, gelten die Vorschriften für den Handelsvertreter weitgehend entsprechend.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002