Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Eigentumsaufgabe
Gibt der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz einer beweglichen Sache auf (z.B. bewusstes Liegenlassen), so verliert er das Eigentum; die Sache wird herrenlos und unterliegt dem Aneignungsrecht (§ 959 BGB, sog. Dereliktion). Die E. ist - anders als die Aneignung - ein Rechtsgeschäft, setzt also insbes. Geschäftsfähigkeit des Aufgebenden voraus. Auch das Eigentum an einem Grundstück kann - ohne Rücksicht auf die fortbestehenden, hieran begründeten Grundstücksrechte - durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt und Eintragung des Verzichts im Grundbuch aufgegeben werden (§ 928 BGB).

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002