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Eigentumserwerb
Die regelmäßige Form des Eigentumserwerbs ist der abgeleitete (derivative) Erwerb durch Eigentumsübertragung, daneben auch der Erwerb vom Nichtberechtigten (gutgläubiger Erwerb). Ursprüngliche (originäre) Eigentumserwerbsarten sind die Aneignung herrenloser Sachen, die Ersitzung und Buchersitzung, die Verbindung, die Vermischung und Verarbeitung sowie der Fruchterwerb. Eigentum wird auch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (z.B. Erbfolge, Vereinbarung einer Gütergemeinschaft) oder durch Surrogation erworben. Schließlich kommt der E. kraft Staatsakts (z.B. durch Zuschlag bei Zwangsversteigerung) oder infolge Enteignung in Betracht.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002