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| Eigentumserwerb |
| Die regelmäßige Form des
Eigentumserwerbs ist der abgeleitete (derivative) Erwerb durch Eigentumsübertragung,
daneben auch der Erwerb vom Nichtberechtigten (gutgläubiger Erwerb). Ursprüngliche
(originäre) Eigentumserwerbsarten sind die Aneignung herrenloser Sachen, die Ersitzung
und Buchersitzung, die Verbindung, die Vermischung und Verarbeitung sowie der
Fruchterwerb. Eigentum wird auch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (z.B. Erbfolge,
Vereinbarung einer Gütergemeinschaft) oder durch Surrogation erworben. Schließlich kommt
der E. kraft Staatsakts (z.B. durch Zuschlag bei Zwangsversteigerung) oder infolge
Enteignung in Betracht. |
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