Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Einfuhr
aus den Mitgliedstaaten der EG (EG-Binnenhandel) ist im Grundsatz keinerlei verfahrensrechtlichen oder sonstigen Beschränkungen unterworfen; das Verfahren der E.-abfertigung nach §§ 27ff. AWV dient insoweit nur der Kontrolle der tatbestandlichen Voraussetzungen einer genehmigungsfreien E.

Die materielle Regelung der E. aus Drittländern ist außer bei vorbehaltenen Bereichen, vor allem Kriegswaffen (Art. 223 Ib EWGV) primär Sache der gemeinschaftlichen Handelspolitik (s. dort auch wegen Beschränkungen), bei fehlender gemeinschaftsrechtlicher Regelung können die Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Cassisformel in beschränktem Umfang Regelungen treffen. Verfahrensrechtlich werden die Beschränkungen gewährleistet durch das gemeinschaftsrechtliche Einfuhrdokument (nach deutscher Terminologie "Einfuhrerklärung"). Wegen des innerstaatlichen Vollzugs vgl. § 28a AWV. Danach sind für die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen Abstempelungen die Bundesämter, für die Einfuhrerklärungen die jeweiligen Zollämter zuständig. Der Verkehr mit landwirtschaftlichen Produkten ist durch die gemeinschaftsrechtliche Einfuhrlizenz auch verfahrensrechtlich vereinheitlicht. Fortgeltend ist derzeit noch das nationale Recht der E.-förderung, das allerdings von den Mitgliedstaaten nicht mehr geändert werden darf.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002