Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Erhaltungsaufwand
Werden an einem Gebäude oder einem sonstigen Wirtschaftsgut, z.B. einer Betriebsvorrichtung, nachträglich (Bau)maßnahmen durchgeführt, sind unterschiedliche steuerliche Beurteilungen möglich, die auch stark differierende steuerliche Auswirkungen haben. Wichtiges Kriterium ist dabei der Umfang der (Bau)arbeiten unter Berücksichtigung der Altsubstanz.

Als Erhaltungsaufwand (§ 9 I Satz 1 EStG) gelten Aufwendungen für laufende Instandhaltung und Instandsetzung. Diese Art der Aufwendungen ist im allgemeinen durch die gewöhnliche Nutzung z.B. des Gebäudes verursacht.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002