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Europäische Union
ist die Funktionsbezeichnung für bestimmte institutionalisierte Formen der politischen Kooperation nach Maßgabe des Vertrags über die EU (Maastricht). Der Begriff wird dort ähnlich verwandt wie die Europäische Politische Zusammenarbeit nach der Europäischen Akte. Funktionen der Zusammenarbeit sind die Europäischen Gemeinschaften einschließlich der Wirtschafts- und Währungsunion, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Zusammenarbeit in den Bereich Justiz und Inneres. Entgegen der verbreiteten Übung vor allem in der deutschen Publizistik ist EU nicht ein neuer Name der Europäischen Gemeinschaften. Die EU hat auch, anders als diese, nach hM keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die verschiedentliche Erwähnung einer EU im GG (vgl. Art. 23, 45, 52 IIIa, 88 GG) kann nicht dahin verstanden werden, daß sie sich spezifisch auf die so nach dem Vertrag über die Europäische Union bezeichnete Organisation bezieht.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002