Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Fahrgastbeförderung
Eine Erlaubnispflicht zur F. besteht nach §§ 15d ff. StVZO für Führer von Kraftomnibussen (mit mehr als 8 Fahrgastplätzen), von einem Taxi, von Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Kfz., mit denen gewerbsmäßig Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen durchgeführt werden. Voraussetzung ist neben der allgemeinen "Fahrerlaubnis" Zuverlässigkeit des Bewerbers, ein Mindestalter (21 J.), amtsärztlich festgestellte Eignung, Fahrpraxis, eine besondere Prüfung über Kenntnisse und Fahrfertigkeit sowie Ausbildung in Verkehrsunfallhilfe; Taxiführer (Einstellung meldepflichtig, § 15g StVZO) müssen Ortskenntnis nachweisen, während die zusätzliche Prüfung entfallen kann. Die Erlaubnis zur F. ist auf 3 Jahre begrenzt (mit Verlängerungsmöglichkeit). Über Nachuntersuchung, Nachprüfung und Entziehung der Erlaubnis vgl. §§ 15f, i, k StVZO; Sonderbestimmungen für EG-Omnibusfahrer in §15l. Im übrigen gelten für alle Fahrzeuge Sicherheitsvorschriften nach der: der Fz.-Führer darf Personen neben sich nur mitnehmen, wenn er dadurch nicht behindert wird (§ 23 I 1). Die - nicht arbeitsbedingte - Beförderung von Personen auf der Ladefläche eines Lkw ist verboten, ebenso Mitnehmen von Personen auf Krafträdern ohne besondere Sitzgelegenheit; Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind im Pkw möglichst auf Rücksitzen unterzubringen (§ 21).

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002