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| Fakultativklausel |
| Mangels anderweitiger
Bestimmung ist die Bank bei einer Überweisung berechtigt, diese auch auf ein anderes
Konto des Empfängers vorzunehmen. Die formularmäßige F. ist vom BGH als gegen § 9 AGBG
verstoßend und damit unwirksam angesehen worden. |
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