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Finanzanlagen
Bestandteil des Anlagevermögens in der Bilanz. Hierzu gehören gem. § 266 II HGB alle Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die Beteiligungen und Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens (dauerhafter Anteilsbesitz) und sonstige Ausleihungen. Für die Bewertung der Finanzanlagen gelten nach HGB als Wertobergrenze die Anschaffungskosten. Hiervon sind gemäß dem gemilderten Niederstwertprinzip Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorzunehmen, bei vorübergehenden Wertminderungen besteht ein Abschreibungswahlrecht. Nach US-GAAP richtet sich die Bewertung der Finanzanlagen danach, welcher Wertpapierkategorie diese zugeordnet werden. Dabei können gegebenenfalls die Anschaffungskosten überschritten werden. Die derzeitigen IAS ermöglichen die Bewertung der Finanzanlagen entweder nach den HGB-Regelungen oder aber auch nach einer weitgehend den US-GAAP entsprechenden sog. Neubewertungsmethode, die auch Wertansätze über die Anschaffungskosten hinaus ermöglicht, allerdings ohne ergebniswirksame Berührung der GuV.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002