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Formvorschrift
Die Formvorschrift ist eine gesetzliche Bestimmung, nach der ein Rechtsgeschäft nur in einer bestimmten Form wirksam vorgenommen werden kann. Der Zweck der Formvorschriften besteht entweder darin, den Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes und dessen Inhalt genau festzulegen, einen hinreichenden Beweis hierfür zu sichern oder die Parteien vor einem übereilten Vertragsabschluß zu bewahren. In verschiedenen Fällen haben die Formvorschriften aber auch eine Kontrollfunktion für bestimmte Behörden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind Formvorschriften im einzelnen festgelegt.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002