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Fragerecht Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf den potentiellen Arbeitnehmer alles fragen, was für das künftige Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist, insbesondere im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und der zu leistenden Arbeit. Beschränkungen des Fragerechts ergeben sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Beantwortet der Arbeitnehmer zulässige Fragen bewusst unrichtig oder unvollständig, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002