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Franchisevertrag
(Franchising) ist ein gemischter verkehrstypischer Vertrag mit wesentlichen Elementen der Pacht. Dem F.nehmer, der - wie der Vertragshändler - im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätig wird, wird über einen bloßen Lizenzvertrag hinaus im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses gegen entsprechendes Entgelt vom F.geber gestattet, dessen Namen, Marken, Schutzrechte, technische Ausstattung, Vorteile beim Großeinkauf usw. beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen gewerblich zu nutzen. Der F.geber hat ferner regelmäßig seine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen (know-how-Vereinbarung) und das F.system zeitgerecht fortzuentwickeln; andererseits hat er mehr oder weniger weitgehende Kontrollrechte über den Betrieb des in der Ausstattung usw. z.T. weisungsgebundenen Einzelhändlers. Einzelheiten: Skaupy, NJW 1992, 1785.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002