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Freizone
Freizonen und Freilager - früher auch als Freihafen bezeichnet - dienen dem Umschlag und der zeitlich unbegrenzten Lagerung von Waren aller Art zum Zweck des Außenhandels und des Schiffbaus. Der Vorteil liegt für Unternehmen darin, daß eingeführte Waren erst zum Zeitpunkt der Entnahme aus der Freizone oder dem Freilager verzollt werden müssen. Auch eine Weiterbearbeitung der Waren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002