Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Garantievertrag
(Gewährvertrag) ist ein Vertrag, in dem jemand die Haftung für einen bestimmten Erfolg oder die Gefahr bzw. den Schaden übernimmt, der aus einem Rechtsverhältnis mit einem Dritten entstehen kann. Der im BGB nicht geregelte, aber infolge der Vertragsfreiheit zulässige, formfreie G. sichert also ein künftiges Risiko. So bedeutet die "Garantie" des Warenherstellers dessen unmittelbare vertragliche Verpflichtung auf Gewährleistung gegenüber dem Endabnehmer - ungeachtet der Haftung des Verkäufers (Händlers), auf deren Vorrang allerdings verwiesen werden kann (BGH NJW 1981, 275). Übernahme einer Garantie beim Kauf oder Werkvertrag kann Haftung für zugesicherte Eigenschaften auch für den Fall bedeuten, daß der Lieferant den Mangel nicht zu vertreten hat. Der G. unterscheidet sich von der Bürgschaft dadurch, daß durch ihn eine selbständige neue Verbindlichkeit begründet wird. Gegenüber der Schuldmitübernahme liegt der Unterschied darin, daß die Schuld des Gewährleistenden in ihrem Inhalt und in ihren Voraussetzungen von der Hauptschuld verschieden ist; die Garantieverpflichtung muss regelmäßig über die Haftung für die bloße Vertragsmäßigkeit der Leistung hinausgehen (Anspruch auf Schadloshaltung).

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002